Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und den Betrieben während der Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlt. Wie aktuelle Daten aus einer IAB-Befragung zeigen, wurde dieses Angebot bislang von zehn Prozent der Betriebe genutzt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.

Angesichts des wirtschaftlichen Strukturwandels ist berufliche Weiterbildung äußerst wichtig. Sie kann dazu beitragen, die Produktivität der Beschäftigten zu erhalten oder zu erhöhen und damit die individuellen Beschäftigungschancen zu sichern oder zu verbessern. Allerdings haben nicht alle Beschäftigten gleichermaßen Zugang zu Weiterbildung. Insbesondere geringqualifizierte, aber auch ältere Beschäftigte sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen nehmen nur unterdurchschnittlich an Weiterbildung teil. Dies ist auch deswegen problematisch, weil sich die Fachkräfteengpässe in vielen Berufen nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels tendenziell verschärfen.

Um die Weiterbildungsbeteiligung dieser Gruppen zu fördern, hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2006 das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) initiiert (siehe Infokasten „Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit“). Zentraler Ansprechpartner für diese Förderung ist immer der Betrieb. Das Förderinstrumentarium wurde im Januar 2019 mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ und im Oktober 2020 mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ deutlich erweitert. Seither kann die Weiterbildung von Beschäftigten grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert werden (siehe Infokasten „Daten“).

Wie im IAB-Kurzbericht 24/2020 dargelegt, hat sich die Zahl der Beschäftigten, die an einer geförderten Weiterbildung mit Übernahme von Lehrgangskosten teilgenommen haben, zwischen 2016 und 2019 auf 30.000 verdoppelt. Allerdings fiel der Zuwachs relativ zum Vorjahresniveau im Jahr 2019 sogar etwas niedriger aus als in den Vorjahren. Die Ausweitung der Fördermöglichkeiten ging damit kurzfristig nicht mit einer Beschleunigung des Zuwachses einher.

Für den IAB-Kurzbericht wurden Informationen zur Inanspruchnahme der Förderungen auf Ebene der Beschäftigten ausgewertet. Man wusste aber bislang nur wenig darüber, wie viele und welche Betriebe die Weiterbildungsförderung der BA kennen und von ihr Gebrauch machen. Neue Erkenntnisse hierüber liefern aktuelle Daten aus der IAB-Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ (siehe Infokasten „Daten“).

Ein Drittel der Betriebe kennt die Weiterbildungsförderung der BA

Die erste Voraussetzung dafür, dass Betriebe von Förderinstrumenten Gebrauch machen, ist, dass ihnen diese überhaupt bekannt sind. Der Befragung zufolge traf dies im Oktober 2020 auf 32 Prozent der Betriebe zu (siehe Tabelle). Dabei unterscheidet sich die Bekanntheit zum Teil deutlich von Branche zu Branche: Betriebe des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens kannten die Weiterbildungsförderung der BA häufiger als Betriebe anderer Branchen. Darüber hinaus waren die Programme mittleren und größeren Betrieben eher bekannt als kleineren Betrieben.

Die Kenntnis der Förderprogramme hängt zudem mit der institutionellen Einbettung der Weiterbildung im Betrieb zusammen: Betriebe, in denen eine Organisationseinheit oder eine Person für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zuständig ist, kannten die Förderung etwas häufiger als Betriebe ohne entsprechende Anlaufstelle. Betriebe, die regelmäßig Qualifikationsbedarfsanalysen durchführen, wussten über die Fördermöglichkeiten ebenfalls besser Bescheid.

Schließlich zeigt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Kenntnis der Förderprogramme und der Inanspruchnahme einer Weiterbildungsberatung: Betriebe, die eine Weiterbildungsberatung bei einer Arbeitsagentur genutzt hatten, kannten die Förderung deutlich häufiger als Betriebe, die dies bislang nicht getan hatten. Den Daten zufolge ließen sich zwölf Prozent der Betriebe in der Vergangenheit bei einer Arbeitsagentur zu Weiterbildungsfragen beraten. Von diesen wiederum gaben zwei Drittel an, die Weiterbildungsförderung zu kennen. Bei Betrieben ohne eine entsprechende Beratung war es nur rund ein Viertel.

Die Wirkungsrichtung kann hier allerdings in beide Richtungen gehen: Zum einen können Betriebe in der Beratung auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht worden sein. Zum anderen ist es denkbar, dass Betriebe, die die Förderung kennen und überlegen, sie zu nutzen, die Beratung in Anspruch nehmen, um sich dazu genauer zu informieren.

Die Tabelle zeigt, dass insgesamt 32 Prozent der Betriebe die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) kennen und 9 Prozent sie auch genutzt haben. Unter den Betrieben mit 250 und mehr Beschäftigten haben 35 Prozent die Förderung bislang genutzt, aber nur 6 Prozent der Betriebe unter 10 Beschäftigten. Quelle: IAB-Betriebsbefragung zur Covid-19-Krise (Welle 5 vom 26. Oktober bis 9. November 2020

Nicht einmal jeder zehnte Betrieb hat bereits einmal eine Weiterbildungsförderung der BA in Anspruch genommen

Insgesamt gaben neun Prozent der Betriebe an, in der Vergangenheit schon einmal eine Weiterbildungsförderung der BA in Anspruch genommen zu haben. Ihnen wurden also Lehrgangskosten teilweise oder vollständig erstattet und/oder Lohnkostenzuschüsse für die Zeit der Freistellung gezahlt. Unter den Betrieben, die die Weiterbildungsförderung der BA bereits kannten, sind dies 32 Prozent.

Ebenso wie die Kenntnis der Weiterbildungsförderung hängt auch deren Inanspruchnahme eng mit betrieblichen Merkmalen zusammen (siehe Tabelle). Wie die Ergebnisse der Befragung zeigen, nutzten größere Betriebe die entsprechenden Programme häufiger als kleinere. Aussagen über die Intensität der Nutzung in Betrieben verschiedener Größenklassen lassen sich auf dieser Datenbasis allerdings nicht treffen. Zudem nahmen vor allem Betriebe des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens die Weiterbildungsförderung der BA in Anspruch.

Dies steht im Einklang mit Befunden aus dem bereits zitierten IAB-Kurzbericht, wonach die BA in den vergangenen drei Jahren Weiterbildungen im Bereich der Altenpflege mit Abstand am häufigsten gefördert hat. Bei den genannten Branchen handelt es sich generell um solche, die überdurchschnittlich viele Weiterbildungen anbieten.

Auch für die Nutzung der Weiterbildungsförderung spielt die institutionelle Ausgestaltung der Weiterbildung im Betrieb eine Rolle. Ebenso wie bei der Kenntnis der Fördermöglichkeiten scheinen bei deren Nutzung wiederum diejenigen Betriebe stärker beteiligt zu sein, die über eine speziell für die Weiterbildung zuständige Organisationseinheit oder Person verfügen oder regelmäßige Qualifikationsbedarfsanalysen durchführen.

Auch dies könnte stark damit zusammenhängen, ob sich Betriebe zu Weiterbildungsfragen haben beraten lassen: 33 Prozent der Betriebe, die eine Weiterbildungsberatung der BA genutzt haben, hatten nach eigener Auskunft schon einmal eine Weiterbildungsförderung in Anspruch genommen. Von denjenigen Betrieben, die keine Beratung der BA genutzt hatten, traf dies dagegen nur auf fünf Prozent zu. Allerdings lässt sich hier ebenfalls nicht beurteilen, ob Betriebe die Förderung eher nutzten, weil sie eine Beratung in Anspruch genommen hatten, oder ob sie sich beraten ließen, weil sie eine Förderung geplant hatten.

Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe verzichtet auf die Förderung, weil passende Weiterbildungsangebote fehlen

Warum macht die überwiegende Mehrheit der Betriebe von der Weiterbildungsförderung der BA bislang keinen Gebrauch? Der Befragung zufolge hat gut die Hälfte der Betriebe keine solche Förderung in Anspruch genommen, weil es keine passenden Weiterbildungsangebote gab. Jeweils rund ein Drittel der Betriebe wünschte keine Förderung durch die BA oder schätzte den Aufwand für die Beantragung als zu groß ein. So könnten die Förderkonditionen aus Sicht mancher Betriebe möglicherweise zu kompliziert sein.

30 Prozent der Betriebe gaben weiterhin an, dass die Beschäftigten selbst kein Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung hatten. Möglicherweise erkannten diese darin keinen Nutzen oder sie scheuten den Aufwand. Denkbar ist aber auch, dass sich Beschäftigte durch eine öffentliche Subventionierung ihrer Weiterbildung stigmatisiert fühlen. Zu dieser Einschätzung kommen beispielsweise Christopher Osiander und Gesine Stephan in einer 2020 erschienenen Studie.

Schließlich verzichtete gut ein Viertel der Betriebe auf eine Weiterbildungsförderung, da die Mindestdauer der geförderten Maßnahmen aus ihrer Sicht zu lang ist (siehe Abbildung). Allerdings hat der Gesetzgeber die Mindestdauer von 120 Stunden bewusst gewählt, um Weiterbildungen, die rein im betrieblichen Interesse liegen, von der Förderung auszuschließen und so Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Die Abbildung zeigt, warum manche Betriebe die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht genutzt haben. 53 Prozent der Betriebe nannten als Grund, dass es keine passenden Weiterbildungsangebote gab. Weitere Gründe waren, dass der Antragsaufwand zu groß sei (37 Prozent), eine Förderung durch die BA nicht gewollt sei (34 Prozent), kein Interesse der Beschäftigten bestünde (30 Prozent) und die Mindestdauer der Maßnahmen zu lang sei (27 Prozent). Quelle: IAB-Betriebsbefragung zur Covid-19-Krise (Welle 5 vom 26. Oktober bis 9. November 2020

Fazit

In einer sich rapide ändernden Arbeitswelt ist berufliche Weiterbildung äußerst wichtig. Die BA unterstützt daher Betriebe und Beschäftigte in ihren Weiterbildungsbemühungen, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Freistellung zahlt. Einer aktuellen IAB-Betriebsbefragung zufolge sind die entsprechenden Fördermöglichkeiten jedoch nur knapp einem Drittel der Betriebe bekannt. Lediglich jeder zehnte Betrieb hat sie bereits in Anspruch genommen.

Es gilt daher zunächst, die Bekanntheit des Programms zu steigern. Sowohl die Kenntnis als auch die Inanspruchnahme der Förderung scheinen auch davon abzuhängen, ob Betriebe eine Weiterbildungsberatung der BA genutzt haben oder nicht. Insofern wäre ein Ausbau entsprechender Aktivitäten seitens der Arbeitsagenturen ratsam. Dabei sollten verstärkt jene Betriebe in den Blick genommen werden, die die Förderinstrumente bisher nicht kennen oder nutzen. Dies gilt vor allem für kleinere Betriebe und für Betriebe, in denen die Weiterbildung institutionell wenig verankert ist.

Zudem sollte die Akzeptanz öffentlich geförderter Weiterbildung verbessert werden. In der Befragung antwortete ein Teil der Betriebe, dass eine Förderung durch die BA grundsätzlich nicht erwünscht sei oder dass seitens ihrer Beschäftigten kein Interesse daran bestehe. Auch hier können Beratung und Information möglicherweise Abhilfe schaffen.

Abschließend sei angemerkt, dass die Weiterbildungsförderung gerade in der gegenwärtigen Krise für viele Betriebe eine Chance bietet, ihren künftigen Fachkräftebedarf besser zu decken. Wie in einem Ende 2020 erschienenen Beitrag im IAB-Forum aufgezeigt wurde, nutzen Betriebe bei Kurzarbeit Zeiten des Arbeitsausfalls nur selten für Weiterbildung, obwohl in diesem Fall Lehrgangskosten sowie die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA erstattet werden.

Dass viele Betriebe dieses Angebot dennoch nicht wahrnehmen, hat vielfältige Gründe. Wissenschaft und Praxis sind daher gleichermaßen gefordert, über Mittel und Wege nachzudenken, wie den Bedenken der Betriebe besser als bisher begegnet werden kann.

Daten

Die Daten dieser Analysen stammen aus der fünften Erhebungswelle vom 26. Oktober bis 9. November 2020 der telefonischen Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Die Grundgesamtheit umfasst alle Betriebe Deutschlands mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (ohne öffentlichen Dienst). Jede Niederlassung eines Unternehmens zählt dabei als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind.

Zur Auswahl der Betriebe wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, in der große Betriebe deutlich überrepräsentiert sind (nähere Informationen zur Erhebung finden Sie in einem aktuellen Beitrag für das IAB-Forum). Auch die Wahrscheinlichkeit der Teilnahme an der Befragung variiert. Beides wurde bei der Bestimmung der Hochrechnungsfaktoren berücksichtigt. Diese geben an, für wie viele Betriebe aus der Grundgesamtheit ein einzelner Betrieb aus der Befragung stellvertretend steht. Abschließend wurden die Hochrechnungsfaktoren anhand von Betriebsgröße, Branche und Region kalibriert, sodass die mit Befragungsdaten hochgerechnete Anzahl der Betriebe in Deutschland der gemeldeten Anzahl vom 28. Februar 2020 laut den administrativen Betriebsdaten der Bundesagentur für Arbeit entspricht.

Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit

Bis zum Jahr 2019 förderte die Bundesagentur für Arbeit notwendige Weiterbildung für bestimmte Gruppen von Beschäftigten im Rahmen des Sonderprogramms „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Zu den förderfähigen Personengruppen zählten neben Beschäftigten ohne Berufsabschluss auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei die Fördersätze für ältere Beschäftigte zum Teil höher waren.

Mit der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) am 1.1.2019 wurden die Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte deutlich erweitert und die Förderung nun grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht. Das QCG zielt besonders auf Unternehmen und Beschäftigte ab, die vom Strukturwandel betroffen sind, sowie auf Beschäftigte, die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurden die prozentualen Fördersätze zum 1.10.2020 unter bestimmten Bedingungen nochmals erhöht.

Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses von geringqualifizierten Beschäftigten kann mit einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten zu 100 Prozent gefördert werden. Außerdem können Arbeitgeber für die Zeit, in der die Beschäftigten aufgrund der Weiterbildung nicht arbeiten, einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) erhalten. Bei Anpassungsqualifizierungen können ebenfalls ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen sowie AEZ gezahlt werden, wobei die Höhe der Förderung vor allem von der Betriebsgröße abhängt. Die Dauer der Weiterbildung muss dazu aber mehr als 120 Stunden betragen.

Literatur

Bellmann, Lutz; Gleiser, Patrick; Kagerl, Christian; Kleifgen, Eva; Koch, Theresa; Kruppe, Thomas; König, Corinna; Lang, Julia; Leber, Ute; Pohlan, Laura; Roth, Duncan; Schierholz, Malte; Stegmaier, Jens; Aminian, Armin (2020): Weiterbildung in der Covid-19-Pandemie stellt viele Betriebe vor Schwierigkeiten. In: IAB-Forum, 09.12.2020.

Klaus, Anton; Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Roesler, Konrad (2020): Geförderte Weiterbildung Beschäftigter: Trotz erweiterter Möglichkeiten noch ausbaufähig, IAB-Kurzbericht Nr. 24.

Osiander, Christopher; Stephan, Gesine (2020): Was beeinflusst die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten? Befunde aus einer Vignettenstudie. In: Industrielle Beziehungen, Vol. 27, No. 3, S. 336-359.

Danksagung: Die Autorinnen und Autoren danken dem Projektteam der IAB-Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“: Lutz Bellmann, Patrick Gleiser, Christian Kagerl, Eva Kleifgen, Corinna König, Laura Pohlan, Duncan Roth, Malte Schierholz, Jens Stegmaier und Armin Aminian.

Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Leber, Ute (2021): Nur jeder zehnte Betrieb nutzt die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, In: IAB-Forum 17. Mai 2021, https://www.iab-forum.de/nur-jeder-zehnte-betrieb-nutzt-die-weiterbildungsfoerderung-der-bundesagentur-fuer-arbeit/, Abrufdatum: 26. December 2024

 

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