Auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 haben rund 30 Prozent der Betriebe in Deutschland mit Lohnerhöhungen reagiert. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die direkt davon betroffen wären, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen.

Im Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Im Vergleich zum Beginn des Jahres 2022 stellt diese Erhöhung einen Anstieg von rund 22 Prozent dar. Im ersten Quartal 2024 wurden rund 3.900 Betriebe im Rahmen einer Nachbefragung der IAB-Stellenerhebung zu diesem Thema befragt. Dabei wurde abgefragt, inwieweit diese Betriebe auf die Anhebung des Mindestlohns mit Lohnerhöhungen reagiert haben. Etwa die Hälfte dieser Betriebe wurde zusätzlich nach weiteren möglichen Anpassungsreaktionen befragt.

Die Betriebe sollten sich sowohl zur direkten als auch zur indirekten Betroffenheit äußern. Als direkt betroffen gelten Betriebe, wenn zumindest ein Teil ihrer Beschäftigten vor der Mindestlohnerhöhung weniger als 12 Euro pro Stunde verdient hatte. Als indirekt betroffen werden solche Betriebe klassifiziert, die als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns die Löhne von Beschäftigten erhöht haben, die bereits vorher mehr als 12 Euro verdient hatten. Ein Grund dafür kann die Aufrechterhaltung von Lohnabständen – sogenannten Lohndifferenzialen – zwischen unterschiedlichen Gruppen von Beschäftigten sein, da diese Differenziale Unterschiede in Verantwortung, Erfahrung und Qualifikation widerspiegeln.

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro stärkte die Kaufkraft der Beschäftigten, bei denen es zu einem Lohnanstieg kam, deutlich. Die Lohnuntergrenze stieg durch diesen Schritt deutlich schneller als die allgemeinen Tariflöhne (lesen Sie dazu auch einen 2023 im IAB-Forum erschienenen Beitrag von Erik-Benjamin Börschlein und Koautoren). Die seither erfolgten beziehungsweise geplanten Erhöhungen auf 12,41 Euro und 12,82 Euro folgen wieder den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und orientieren sich damit an der Entwicklung der Tariflöhne.

Angesichts dieser jüngsten moderaten Erhöhungsschritte werden aktuell wieder Stimmen laut, die einen stärkeren Anstieg des Mindestlohns fordern, wobei häufig die Marke von 14 Euro als Ziel genannt wird. Nach der EU-Mindestlohnrichtlinie gilt als Referenzgröße für einen angemessenen Mindestlohn ein Wert von mindestens 60 Prozent des Medianlohns im jeweiligen Land. Nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung würde sich demnach ein Mindestlohn von etwa 14 Euro ergeben. Daher wurden die Betriebe zusätzlich zum hypothetischen Fall einer weiteren Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro befragt.

Von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro waren rund 30 Prozent der befragten Betriebe direkt oder indirekt betroffen

Bezogen auf die bereits erfolgte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gaben hochgerechnet rund 30 Prozent der befragten Betriebe an, deswegen die Löhne ihrer Beschäftigten erhöht zu haben. Sie waren also direkt und/oder indirekt von dieser Anpassung betroffen.

Auf Basis dieses erweiterten Betroffenheitsmaßes zeigt sich im Vergleich zu früheren Analysen des IAB ein etwas höherer Wert. Denn hierbei werden auch Betriebe erfasst, die die Löhne ihrer Beschäftigten aufgrund des neuen Mindestlohns erhöht haben, ohne Mitarbeiter*innen unterhalb der 12-Euro-Marke beschäftigt zu haben.

Laura Brunner, Nina Gloger und Christian Hohendanner beziffern den Anteil der direkt betroffenen Betriebe in einer 2023 publizierten Studie auf 23 Prozent. Nicole Gürtzgen und Franka Vetter geben in einem im Frühjahr 2024 publizierten Beitrag, der sich auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung stützt, einen Wert von rund 20 Prozent an.

Unter den 30 Prozent der Betriebe, die aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro Lohnerhöhungen vorgenommen hatten, gaben etwa 60 Prozent an, keine Löhne oberhalb von 12 Euro angehoben zu haben. Sie waren also ausschließlich direkt betroffen.

In 40 Prozent der Betriebe kam es hingegen (auch) zu indirekten Effekten (sogenannte Überschwappeffekte), da diese Betriebe nach eigenen Angaben (auch) Löhne oberhalb von 12 Euro erhöht haben. Diese indirekten Effekte können sowohl in Betrieben auftreten, die Mitarbeiter*innen zu einem Stundenlohn unter 12 Euro beschäftigt hatten, als auch in Betrieben, deren Beschäftigte nicht direkt von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen waren.

Insgesamt beschäftigten demnach etwa 18 Prozent der befragten Betriebe nach eigenen Angaben Arbeitskräfte zu einem Stundenlohn unter 12 Euro und mussten deren Löhne an den höheren Mindestlohn anpassen. Etwa 12 Prozent der Betriebe haben aufgrund des neuen Mindestlohns auch Löhne oberhalb von 12 Euro angehoben.

Ostdeutsche Betriebe waren von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro deutlich stärker betroffen als Betriebe in Westdeutschland

Die Reaktionen der Betriebe in Form von Lohnanpassungen unterscheiden sich deutlich zwischen Ost- und Westdeutschland. Während in Westdeutschland etwa 28 Prozent der Betriebe direkt oder indirekt betroffen waren, waren es in Ostdeutschland etwa 41 Prozent (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt insgesamt vier vertikale Balken, von denen jeweils zwei Balken gruppiert sind. Die Balken beziehen sich auf die Frage, ob Lohnerhöhungen aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro vorgenommen wurden. Die beiden linken Balken zeigen die prozentualen Anteile betroffener Betriebe in Westdeutschland und Ostdeutschland und haben die Werte 28 und 41. Die beiden rechten Balken zeigen die prozentualen Anteile betroffener Beschäftigter in Westdeutschland und Ostdeutschland und haben die Werte 14 und 23. Die Daten stammen aus der IAB-Stellenerhebung und sind hochgerechnet.

Die Betriebe wurden zudem nach der Zahl der Beschäftigten befragt, für die sie mindestlohnbedingt Lohnerhöhungen vorgenommen haben. Demnach waren in Westdeutschland rund 14 Prozent der Beschäftigten direkt oder indirekt betroffen, in Ostdeutschland etwa 23 Prozent.

Über die Hälfte der deutschen Betriebe könnte von einer Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro direkt betroffen sein

Um einschätzen zu können, wie sich eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro auswirken würde, bietet es sich zunächst an, die derzeitige betriebliche Lohnstruktur zu betrachten. In der vorliegenden Umfrage wurden Betriebe befragt, wie viel ihre Beschäftigten in der untersten Verdienstgruppe verdienen. Abbildung 2 zeigt, dass 18 Prozent der Betriebe in Westdeutschland und 25 Prozent der Betriebe in Ostdeutschland Beschäftigte in der untersten Verdienstgruppe zum derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde beschäftigen. Weitere 40 Prozent der Betriebe in Westdeutschland und 33 Prozent in Ostdeutschland entlohnen ihre untersten Verdienstgruppen zu einem Stundenlohn, der bis zu zwei Euro über dem aktuellen Mindestlohn liegt.

Insgesamt beschäftigen also jeweils 58 Prozent der Betriebe in West- und in Ostdeutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 Euro verdienen. Ein Mindestlohn von 14 Euro könnte demnach über die Hälfte der Betriebe direkt betreffen – und damit weit mehr als die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro.

Abbildung 2 zeigt die Antworten auf die Frage nach der betrieblichen Lohnstruktur im Niedriglohnbereich. Die Abbildung zeigt insgesamt sechs horizontale Balken, von denen jeweils zwei gruppiert sind. Die gruppierten Balken zeigen jeweils die prozentualen Anteile der Betriebe für Ost- und Westdeutschland. Die oberen beiden Balken zeigen den prozentualen Anteil der Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen Mindestlohn bezahlen und haben die Werte 18 (Westdeutschland) und 25 (Ostdeutschland). Die mittleren beiden Balken zeigen den prozentualen Anteil der Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen bis 2 Euro über Mindestlohn bezahlen und haben die Werte 40 (Westdeutschland) und 33 (Ostdeutschland). Die unteren beiden Balken zeigen den prozentualen Anteil der Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen mehr als 2 Euro über Mindestlohn bezahlen und haben die Werte 42 (Westdeutschland) und 42 (Ostdeutschland). Die Daten stammen aus der IAB-Stellenerhebung und sind hochgerechnet.

Ein Drittel der Betriebe, in denen Beschäftigte zum aktuellen Mindestlohn arbeiten, erwartet bei einem Mindestlohn von 14 Euro eine Abnahme der Beschäftigung

Um einen ersten Eindruck möglicher Beschäftigungseffekte zu erhalten, wurden die Betriebe gefragt, welche Beschäftigungsentwicklung sie in den zwölf Monaten nach einer etwaigen Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro erwarten würden. Insgesamt gehen rund 19 Prozent in diesem Fall von einer Abnahme der Beschäftigung aus. Etwa 1 Prozent erwartet eine Zunahme der Beschäftigung, 80 Prozent erwartet keine Änderung.

Dabei zeigt sich weiter: Je weniger die untersten Einkommensgruppen verdienen, desto eher gehen Betriebe davon aus, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro zu einer Abnahme der Beschäftigung führen würde (siehe Abbildung 3). Bei Betrieben, deren unterste Lohngruppen derzeit den Mindestlohn verdienen, würde fast jeder dritte einen Beschäftigungsrückgang erwarten. Bei Betrieben hingegen, deren unterste Verdienstgruppen schon heute mehr als zwei Euro über dem Mindestlohn verdient, sind es nur 6,5 Prozent.

Abbildung 3 zeigt die Antworten auf die Frage nach der erwarteten Beschäftigungsentwicklung der Betriebe bei 14 Euro Mindestlohn. Die Abbildung besteht aus 3 horizontalen Balken. Diese bestehen jeweils aus drei gestapelten Balken, die sich jeweils zu 100 Prozent addieren und den prozentualen Anteil der Betriebe zeigen, welche eine Zunahme, keine Änderung, oder eine Abnahme der Beschäftigung erwarten. Der obere Balken zeigt die Werte für Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen Mindestlohn bezahlen. In dieser Gruppe erwarten 0,5 Prozent eine Zunahme, 66,4 Prozent keine Änderung und 33,2 Prozent eine Abnahme der Beschäftigung. Der mittlere Balken zeigt die Werte für Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen bis 2 Euro über Mindestlohn bezahlen. In dieser Gruppe erwarten 1,5 Prozent eine Zunahme, 70,6 Prozent keine Änderung und 27,9 Prozent eine Abnahme der Beschäftigung. Der untere Balken zeigt die Werte für Betriebe, die ihren untersten Entgeltgruppen mehr als 2 Euro über Mindestlohn bezahlen. In dieser Gruppe erwarten 0,3 Prozent eine Zunahme, 93,2 Prozent keine Änderung und 6,5 Prozent eine Abnahme der Beschäftigung. Die Daten stammen aus der IAB-Stellenerhebung und sind hochgerechnet.

Fazit

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 war die bislang deutlichste Steigerung seit dessen Einführung im Jahr 2015. Wie eine Analyse auf Grundlage der IAB-Stellenerhebung zeigt, haben rund 30 Prozent der Betriebe aufgrund dieser Erhöhung Löhne nach oben angepasst. Unter diesen befinden sich auch solche Betriebe, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen Löhne erhöht haben, die schon vor der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro oberhalb dieser Schwelle lagen.

Erste Studien zu den Effekten dieser Mindestlohnerhöhung, etwa von Mario Bossler, Lars Chittka und Thorsten Schank aus dem Jahr 2024, zeigten bislang keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung. Derzeit werden im Auftrag der Mindestlohnkommission weitere Studien dazu durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, ob diese die bisher dokumentierten Effekte bestätigen können.

Bei einer hypothetischen weiteren Erhöhung auf 14 Euro wäre immerhin rund jeder zweite Betrieb in Deutschland betroffen. Unter diesen Betrieben erwartet ein Drittel eine Reduzierung der Beschäftigung innerhalb der nächsten zwölf Monate, sollte der Mindestlohn auf 14 Euro steigen. Allerdings ist dieses Ergebnis durch den relativ geringen Stichprobenumfang von 1.322 Betrieben in der vorliegenden Befragung mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.

Insgesamt stellen die Ergebnisse eine Einschätzung der befragten Betriebe dar. Sie berücksichtigen nicht mögliche betriebliche Anpassungsstrategien, die produktivitätssteigernde Effekte haben könnten und damit negative Beschäftigungseffekte kompensieren könnten. Ebenso ist unklar, welche langfristigen Effekte sich bei einer weiteren deutlichen Anhebung des Mindestlohns einstellen könnten. Diese hängen ebenfalls von der Realisierung möglicher Produktivitätspotenziale ab.

Allerdings zeichnet sich ab, dass eine weitere Erhöhung des Mindestlohns zumindest kurzfristig deutliche Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Beschäftigungserwartungen der Betriebe in Deutschland haben würde.

In aller Kürze

  • Rund 30 Prozent aller befragten Betriebe reagierten mit Lohnerhöhungen auf die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Dazu gehören auch Betriebe, die Löhne oberhalb von 12 Euro erhöht haben, obwohl sie keine Mitarbeiter*innen zum Mindestlohn beschäftigen.
  • Ostdeutsche Betriebe reagierten mit 41 Prozent häufiger mit Lohnerhöhungen auf diese Anhebung als westdeutsche Betriebe mit 28 Prozent.
  • 58 Prozent der befragten Betriebe sowohl in West- als auch in Ostdeutschland beschäftigen derzeit Arbeitskräfte zu Löhnen unter 14,41 Euro. Ein Mindestlohn von 14 Euro könnte damit deutlich über die Hälfte der Betriebe direkt betreffen. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro würde somit einen deutlich größeren Anteil der Betriebe direkt betreffen als es bei der Erhöhung auf 12 Euro der Fall war.
  • Rund 19 Prozent aller befragten Betriebe gehen von einem Beschäftigungsrückgang aus, sollte der Mindestlohn auf 14 Euro erhöht werden. Unter den Betrieben, die Mitarbeiter*innen zum Mindestlohn beschäftigen, erwarten etwa 33 Prozent eine Abnahme der Beschäftigung. Bei Betrieben, in denen die untersten Lohngruppen bis zu zwei Euro über dem derzeitigen Mindestlohn verdienen, sind es 28 Prozent.

Die IAB-Stellenerhebung

Die IAB-Stellenerhebung wird als repräsentative vierteljährliche Befragung vom IAB durchgeführt. In der schriftlichen Hauptbefragung (inklusive Onlineoption) wurden im vierten Quartal 2024 20.527 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt. Zusätzlich zur Erhebung von Informationen zu offenen Stellen und Neueinstellungen thematisiert ein Teil des Fragebogens Einstellungsprozesse sowie damit zusammenhängende wirtschaftliche Einflüsse.

Im ersten Quartal 2024 wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie 2.643 Betriebe bei der Nachbefragung zu dieser Welle zu Lohnerhöhungen infolge der Mindestlohnanhebung auf 12 Euro befragt. Von diesen Betrieben wurden 1.322 zusätzlich nach möglichen Lohnanpassungsmechanismen, der betrieblichen Lohnstruktur in der untersten Verdienstgruppe sowie den erwarteten Auswirkungen einer hypothetischen Mindestlohnerhöhung auf 14 Euro befragt.

Bei den Angaben aus der IAB-Stellenerhebung handelt es sich um vorläufig hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei der Betrachtung kleinerer Substichproben nimmt die Ungenauigkeit zu.

Literatur

Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario; Fitzenberger, Bernd; Popp, Martin (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum, 11.12.2023.

Bossler, Mario; Chittka, Lars.; Schank, Thorsten (2024): A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! arXiv preprint arXiv:2405.12608.

Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag Mindestlohnkommission.

Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka (2024): Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen, In: IAB-Forum, 4.4. 2024.

Lübker, Malte; Schulten, Thorsten (2024): WSI-Mindestlohnbericht 2024. WSI Report.

 

Bild: Hyejin Kang/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20241021.01

Börschlein, Erik-Benjamin; Diegmann , André (2024): 14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang, In: IAB-Forum 21. Oktober 2024, https://www.iab-forum.de/14-euro-mindestlohn-rund-ein-fuenftel-der-betriebe-erwartet-einen-beschaeftigungsrueckgang/, Abrufdatum: 21. October 2024