Ein Sozialer Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld(ALG)-II-Beziehende durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in Erwerbsarbeit integrieren und damit eine bessere soziale Teilhabe für diesen Personenkreis ermöglichen. Entsprechend richtet sich diese Maßnahme ausschließlich an jenen Kreis von langzeiterwerbslosen Leistungsberechtigten, die wegen eines sehr geringen Leistungsvermögens aller Voraussicht nach kaum Aussichten auf eine Eingliederung in reguläre Arbeit haben. Näheres regelt das Teilhabechancengesetz, das seit dem 1.1.2019 in Kraft ist.