Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT)
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