Das Integrationsgesetz soll helfen, Geflüchtete in Deutschland besser einzugliedern.
Es beinhaltet neue Fördermöglichkeiten, aber auch neue Restriktionen. Wichtige Bestandteile sind beispielsweise der frühzeitige Besuch von Integrationskursen, Rechtssicherheit während der beruflichen Ausbildung, bessere Eingliederung in die Gesellschaft durch Wohnsitzregelung, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und neue Regelungen zu den Bleibeperspektiven.
Die Bundesländer haben das Recht, eigene Integrationsgesetze zu erlassen. Bayern (BayIntG), Baden-Württemberg (PartIntG), Berlin (PartIntG) und Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) haben davon Gebrauch gemacht.
Das Integrationsgesetz setzt auf „Fördern und Fordern“. Näheres hierzu auf der Homepage der Bundesregierung.