Optionskommunen sind zugelassene kommunale Träger (zkT), welche eigenverantwortlich ohne die Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und andere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig sind.
Zugelassene kommunale Träger sind kreisfreie Städte und Landkreise . Diese Träger bilden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Jobcenter.