Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde für neuzugegangene Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsichende eine einjährige Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Wohnkosten eingeführt. In dieser Zeit wird nur erhebliches Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt. Zudem werden die Wohnkosten (ohne Heizkosten) während der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie oberhalb der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen.
Das könnte Sie interessieren...
4. August 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: erste positive Befunde zur Beschäftigungssituation nach fünfjähriger Förderung
Mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt” sollen Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen durch eine maximal fünfjährige geförderte ...weiterlesen
3. August 2026 | Forschungsdaten und Methoden
Alternative Daten – ein neuer Rohstoff für die Arbeitsmarktforschung
Klicks, Suchanfragen, Stellenanzeigen, GPS-Signale: Der digitale Alltag hinterlässt Milliarden von Spuren – und die Arbeitsmarktforschung will sie nutzen. Vor allem, um Auswirkungen aktueller ...weiterlesen
31. Juli 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Juli 2026
Durch die erneuten Auseinandersetzungen im Nahen Osten sind die Energiepreise zeitweise wieder kräftig gestiegen. Dennoch hat sich die Verbesserung des Geschäftsklimas im Juli fortgesetzt. Es ist ...weiterlesen