Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde für neuzugegangene Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsichende eine einjährige Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Wohnkosten eingeführt. In dieser Zeit wird nur erhebliches Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt. Zudem werden die Wohnkosten (ohne Heizkosten) während der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie oberhalb der lokalen Angemessenheitsgrenze liegen.