Der Kooperationsplan wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt. Er löst die Eingliederungsvereinbarung ab. Der Kooperationsplan dokumentiert die Absprachen zu Unterstützungsleistungen des Jobcenters und zu Eigenbemühungen der Leistungsberechtigten. Er soll von Integrationsfachkräften und Leistungsberechtigten gemeinsam erarbeitet werden. Im Unterschied zur Eingliederungsvereinbarung sind die im Kooperationsplan dokumentierten Vereinbarungen nicht rechtsverbindlich.