Das Teilhabeplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) (§§ 19 ff. SGB IX) regelt die trägerübergreifende Zusammenarbeit, um Leistungen für Menschen mit Behinderungen koordiniert „aus einer Hand“ zu erbringen. Es zielt auf eine bedarfsgerechte, individuelle Planung in Abstimmung mit den Leistungsberechtigten ab, sobald mehrere Leistungen oder Träger beteiligt sind. Es umfasst Antrag, Bedarfsermittlung, Planung, Entscheidung und Durchführung.