Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt wird Geflüchteten unter anderem durch institutionelle Hürden erschwert. Weil ukrainische Geflüchtete im Gegensatz zu anderen Geflüchteten kein Asylverfahren durchlaufen müssen, deutlich seltener in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und direkt in die Förderstruktur der Jobcenter integriert wurden, haben sie insgesamt günstigere institutionelle Voraussetzungen. Da ein Großteil der ukrainischen geflüchteten Frauen Betreuungspflichten ganzen Artikel lesen…
Teilzeitarbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Um das Risiko einer Teilzeitfalle zu verringern und die starre Trennung zwischen Voll- und Teilzeit abzubauen, wurde 2019 die Brückenteilzeit eingeführt. Sie ermöglicht es Beschäftigten mittlerer und größerer Betriebe, für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren in Teilzeit zu arbeiten, und ist mit einer automatischen Rückkehr zur ursprünglichen ganzen Artikel lesen…
Arbeitsgelegenheiten werden in der Grundsicherung häufig eingesetzt und richten sich an sehr arbeitsmarktferne Personen. Auch wenn die Integration in den Arbeitsmarkt nicht das oberste Ziel der Ein-Euro-Jobs ist, können sie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und Teilhabe ermöglichen. Dennoch ist beim Einsatz des Instruments die Fokussierung auf eine arbeitsmarktferne Klientel besonders wichtig. Denn arbeitsmarktnahe Personen ganzen Artikel lesen…
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet.
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