22. April 2021 | Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung“
Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung“
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„Jobcenter“, „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“, „Bedarfsgemeinschaften“: Die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgeschriebene Grundsicherung für Arbeitsuchende hat auch ihre eigenen, mitunter recht technischen Begriffe geschaffen. Die ihr zugrundeliegenden Ziele sind hingegen auch für die breite Öffentlichkeit ohne weiteres verständlich: Es geht darum, hilfebedürftigen Menschen ein Auskommen zu sichern und sie bei der Aufnahme einer Erwerbarbeit zu unterstützen. Über diese Ziele besteht weitgehend Einigkeit.
Demgegenüber existiert seit Einführung der Grundsicherung Dissens über die Höhe der damit verbundenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsförderung mit ihrem Prinzip des „Förderns und Forderns“ schieden sich von Anfang an die Geister. Diese Debatte ist alles andere als theoretisch, beziehen doch immerhin noch weit über fünf Millionen Menschen, darunter viele Kinder, Leistungen aus „Hartz IV“.
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 forscht das IAB über zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Planung und Durchführung der Forschung erfolgt dabei in vierjährigen Zeiträumen. Die Serie „Befunde aus der Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ versammelt eine große Bandbreite an thematisch einschlägigen Erkenntnissen, die Forscherinnen und Forscher des IAB in diesem Zeitraum zu Tage gefördert haben. Zugleich lassen wir dort Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsverwaltung zu Wort kommen, die die Einsichten aus der Forschung um Einblicke in die Praxis vor Ort ergänzen.
Weitere Informationen zum Thema bietet die IAB-Infoplattform “SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende”.
Alle bisher erschienenen Beiträge zur Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“
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16. April 2021 | Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung“
Stetes Spannungsfeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden
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