24. Juni 2024 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
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Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch, SGB II) im Jahr 2005 wird in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert, wie Leistungsberechtigte, die fak-tisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, im Rahmen der Grundsicherung adäquat unterstützt werden können. Im Grunde ebenso lange und keineswegs weniger kontrovers wird in diesem Zusammenhang auch über Sinn und Zweck eines Sozialen Arbeitsmarktes debattiert. Dessen Kernidee ist schnell umrissen: Dort, wo mit Beratung, Vermittlung und anderweitigen Fördermaß-nahmen keine nennenswerten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration erzielt werden können, soll den Leistungsberechtigten der Zugang zur Erwerbsarbeit und den darüber vermittelten sozialen Teilhabemöglichkeiten mit Hilfe einer öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglicht werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, einen solchen Ansatz im SGB II zu verankern. Bislang konnte sich jedoch keiner davon dauerhaft etablieren. Mit dem Teilhabechancengesetz hatte die Große Koalition einen weiteren Anlauf unternommen und zum Jahresbeginn 2019 zwei neue Instrumente geschaffen, die jeweils hohe Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber vorsehen, die Langzeitarbeitslose beziehungsweise sehr arbeitsmarktferne Personen einstellen. Neben der Förderung der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II), die sich an den im SGB III existierenden Eingliederungszuschuss anlehnt, handelt es sich um das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II), das in seiner Grundausrichtung der Idee eines Sozialen Arbeitsmarktes sehr nahekommt. Ursprünglich zunächst bis Ende 2024 angelegt und durch eine Begleitforschung flankiert, strebt die neue Bundesregierung nun eine vorzeitige Entfristung des Instruments an.
Das IAB hat parallel zur Einführung des Teilhabechancengesetzes mit der begleitenden Evaluation beider Instrumente begonnen. Im Fokus stehen die Umsetzung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkung auf Beschäftigungsfähigkeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration. Nach der Veröffentlichung eines Zwischenberichts im Frühjahr 2021 möchte das IAB mit dieser Serie nun weitere seither entstandene Ergebnisse der Begleitevaluation einer interessierten Fachöffentlichkeit nahebringen.
Weitere Informationen zum Thema bietet die IAB-Infoplattform unter den Dossiers „Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug in Deutschland – Ursachen, Konsequenzen, Maßnahmen” und „Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“.
Alle bisher erschienenen Beiträge zur Serie
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das IAB vor. Es stellt den beiden Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i ...weiterlesen
Zum Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine Forschungsergebnisse in einem virtuellen Workshop präsentiert. Mehr als 300 Interessierte, im Wesentlichen Vertreter von ...weiterlesen
22. Mai 2024 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Betriebliche Weiterbildung für gefördert Beschäftigte: Befragungsergebnisse zeigen ein überwiegend positives Bild
Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen Wieder- und Weiterbeschäftigungschancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung aus den Jahren 2021 und 2022 ...weiterlesen
22. März 2024 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab
Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs ...weiterlesen
21. März 2024 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
„Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt“
Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer ...weiterlesen
28. September 2023 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu ...weiterlesen
26. September 2023 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt
Wie bei früheren Programmen der Beschäftigungsförderung zeigt sich auch beim Teilhabechancengesetz eine geschlechtsspezifisch ungleiche Beteiligung. Die Gründe dafür liegen auf allen Ebenen, die ...weiterlesen
20. September 2023 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss
Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der ...weiterlesen
11. September 2023 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten
Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende ...weiterlesen