26. Juli 2022 | Interviews
Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
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Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch, SGB II) im Jahr 2005 wird in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert, wie Leistungsberechtigte, die fak-tisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, im Rahmen der Grundsicherung adäquat unterstützt werden können. Im Grunde ebenso lange und keineswegs weniger kontrovers wird in diesem Zusammenhang auch über Sinn und Zweck eines Sozialen Arbeitsmarktes debattiert. Dessen Kernidee ist schnell umrissen: Dort, wo mit Beratung, Vermittlung und anderweitigen Fördermaß-nahmen keine nennenswerten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration erzielt werden können, soll den Leistungsberechtigten der Zugang zur Erwerbsarbeit und den darüber vermittelten sozialen Teilhabemöglichkeiten mit Hilfe einer öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglicht werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, einen solchen Ansatz im SGB II zu verankern. Bislang konnte sich jedoch keiner davon dauerhaft etablieren. Mit dem Teilhabechancengesetz hatte die Große Koalition einen weiteren Anlauf unternommen und zum Jahresbeginn 2019 zwei neue Instrumente geschaffen, die jeweils hohe Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber vorsehen, die Langzeitarbeitslose beziehungsweise sehr arbeitsmarktferne Personen einstellen. Neben der Förderung der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II), die sich an den im SGB III existierenden Eingliederungszuschuss anlehnt, handelt es sich um das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II), das in seiner Grundausrichtung der Idee eines Sozialen Arbeitsmarktes sehr nahekommt. Ursprünglich zunächst bis Ende 2024 angelegt und durch eine Begleitforschung flankiert, strebt die neue Bundesregierung nun eine vorzeitige Entfristung des Instruments an.
Das IAB hat parallel zur Einführung des Teilhabechancengesetzes mit der begleitenden Evaluation beider Instrumente begonnen. Im Fokus stehen die Umsetzung der Instrumente durch die Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkung auf Beschäftigungsfähigkeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration. Nach der Veröffentlichung eines Zwischenberichts im Frühjahr 2021 möchte das IAB mit dieser Serie nun weitere seither entstandene Ergebnisse der Begleitevaluation einer interessierten Fachöffentlichkeit nahebringen.
Weitere Informationen zum Thema bietet die IAB-Infoplattform unter den Dossiers „Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug in Deutschland – Ursachen, Konsequenzen, Maßnahmen” und „Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“.
Alle bisher erschienenen Beiträge zur Serie
In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die amtierende Bundesregierung darauf verständigt, das derzeit bis Ende 2024 befristete Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu verstetigen. Damit würde ...weiterlesen
26. Juli 2022 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Drei Jahre Teilhabechancengesetz – ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung
Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung ...weiterlesen
26. Juli 2022 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert
Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung laut einer IAB-Studie tendenziell ...weiterlesen
29. Juni 2022 | Interviews
Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet
Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen ...weiterlesen