Nachdem sich Abiturienten aus einzelnen Bundesländern über aus ihrer Sicht zu anspruchsvolle Abiturprüfungen beschwert hatten, flammte die Diskussion um ein bundesweites Zentralabitur im vergangenen Sommer wieder auf. Tatsächlich könnte ein einheitliches Zentralabitur zu einer besseren Vergleichbarkeit und einem insgesamt höheren Niveau von Schülerleistungen beitragen.

Das bundesweite Zentralabitur war im Sommer 2019 wieder einmal ein Thema in der bildungspolitischen Debatte, die im Dezember mit dem Ausstieg Bayerns und Baden-Württembergs aus dem Nationalen Bildungsrat ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Befürworter einheitlicher Bildungsstandards betonen, dass das aktuelle System mit seinen bundeslandspezifischen Prüfungen in Zeiten wachsender Bildungs- und Arbeitsmobilität nicht mehr zeitgemäß sei. Heutzutage sei es üblich, dass Abiturientinnen und Abiturienten zum Studium oder zur Ausbildung in ein anderes Bundesland wechseln. Die unterschiedlichen Bildungsstandards der Länder würden schon bislang zu ungleichen Chancen bei der Studien- und Ausbildungsplatzvergabe führen – und damit letztlich auch auf dem Arbeitsmarkt. Mit der steigenden Mobilität über Bundeslandgrenzen hinweg würde sich dieses Problem verschärfen.

In dieser Debatte sprachen sich einige hochrangige Bundes- und Landespolitiker für die Einführung eines bundesweiten Zentralabiturs aus. Dieser erneute Vorstoß trifft allerdings auch auf deutliche Kritik, insbesondere auf Länderebene. Demnach würde ein einheitliches Zentralabitur insgesamt zu niedrigeren Standards führen und die Bildungshoheit der Länder angreifen. Zumindest in der Bevölkerung scheint in den letzten Jahren die Idee eines deutschlandweiten Zentralabiturs mehrheitlich auf Zustimmung zu stoßen, wie aus dem Ifo-Bildungsbarometer hervorgeht.

Einheitliche Prüfungsstandards für das Abitur wurden zwar beschlossen, aber bislang nur teilweise umgesetzt

In Deutschland sind primär die Bundesländer für die Bildungspolitik zuständig. Seit Bestehen der Bundesrepublik führte die Mehrheit der Bundesländer stufenweise ein Zentralabitur auf Landesebene ein. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz praktizieren derzeit alle Bundesländer eine länderspezifische Form des Zentralabiturs.

Mit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2012 haben sich mittlerweile alle Bundesländer auf einheitliche Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife geeinigt. Als zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Standards wurde ein gemeinsamer Aufgabenpool beschlossen. Dieser soll den Ländern auf den vereinbarten Standards basierende Prüfungsfragen in Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung stellen. Im Jahr 2017 konnten die Länder erstmalig auf Prüfungsaufgaben aus dem gemeinsamen Pool zugreifen.

Trotz dieses bundesweiten Fragenpools für die schriftlichen Abiturprüfungen bemängeln Politik sowie Eltern- und Schülerschaft die nach wie vor unterschiedlichen Auslegungen der gemeinsam festgelegten Bildungsstandards. So verwendete beispielsweise Schleswig-Holstein für das diesjährige Mathe-Abitur ausschließlich Aufgaben aus dem gemeinsamen Pool, während andere Länder ihre Aufgaben gar nicht oder nur teilweise aus dem Pool entnahmen.

Als weiteres Instrument vereinbarte die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag die Gründung eines Nationalen Bildungsrats. Dieser Bildungsrat soll laut Vertrag sowohl aus Vertretern von Bund und Ländern als auch aus Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen. Er soll zu einer höheren Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungswesen beitragen und insbesondere Vorschläge für eine höhere Vergleichbarkeit des Abiturs unterbreiten.

Das Für und Wider von zentralen Prüfungen

Mit standardisierten Prüfungsverfahren sollen Mindestnormen und Vergleichbarkeit von Prüfungsergebnissen gesichert sowie Schülerleistungen verbessert werden. So soll ein Zentralabitur vergleichbare Mindeststandards garantieren, die ein Abiturient nachweisen muss, um die Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Diese Mindeststandards stellen einerseits die Studierfähigkeit von Studierenden sicher. Andererseits verstärken sie, in Verbindung mit der besseren Vergleichbarkeit, das Qualitätssignal des Abiturs auf dem Arbeitsmarkt und können so ungleichen Zulassungsbedingungen bei der Ausbildungs- und Studienplatzvergabe entgegenwirken.

Darüber hinaus soll ein Zentralabitur die Leistungsbereitschaft von Schülern und Lehrern stärken. Abiturientinnen und Abiturienten mit bundesweitem Zentralabitur würden sich demnach weitergehende Kompetenzen aneignen als solche ohne Zentralabitur – und wären damit unter Umständen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher. Außerdem soll es die Lehrqualität von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schulen insgesamt verbessern, da nun auch ihre Leistungen vergleichbarer werden.

Ungeachtet der positiven Wirkungen sind unerwünschte Effekte nicht auszuschließen. So könnte ein zentral gesteuertes Abitur dazu führen, dass Lehrer ihren Unterricht nicht mehr auf Inhalte ausrichten, die die Kompetenzen ihrer Schüler nachhaltig steigern. Sie könnten vielmehr ihren Unterricht verstärkt auf jene Inhalte konzentrieren, die voraussichtlich Teil der Abiturprüfung sein werden („Teaching-To-The-Test“-Verhalten). Damit würde das Auswendiglernen von Faktenwissen in den Vordergrund rücken – zulasten von verständnisorientiertem Lernen. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Lernanstrengungen ebenfalls auf zentralprüfungsrelevante Fächer verlagern und dabei andere Fächer vernachlässigen.

In der Fachliteratur werden Zentralprüfungen überwiegend positiv bewertet

Die Fachliteratur zur Wirkung von Zentralprüfungen bestätigt bisher überwiegend die theoretischen Überlegungen, die für einen positiven Effekt sprechen. Dies gilt jedoch nicht für die (wenigen) Studien zur Wirkung auf die Unterrichtsvarianz, also die inhaltliche Bandbreite des Lehrstoffs. Diese Studien deuten tendenziell auf eine thematische Verengung auf prüfungsrelevante Inhalte hin. Diese Studien beziehen sich allerdings nur auf einzelne deutsche Bundesländer.

Die Wirkung von zentral gesteuerten Prüfungselementen auf Schülerleistungen wird sowohl in der bildungswissenschaftlichen als auch in der ökonomischen Literatur überwiegend positiv beurteilt. Die Stärke dieses Zusammenhangs wird allerdings je nach Studie sehr unterschiedlich eingeschätzt. Neuere bildungsökonomische Studien, die erstmals kausale Rückschlüsse zulassen, liefern hingegen Evidenz dafür, dass der positive Effekt durchaus erheblich ist.

Untersuchungen zum Effekt von Zentralprüfungen auf die Lohnentwicklung und die Arbeitsmarktchancen liefern wiederum keine eindeutigen Ergebnisse. Demnach haben Absolventinnen und Absolventen aller Schularten in Ländern mit Zentralprüfungen zwar ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko. Höhere Einstiegsgehälter werden hingegen nur für Absolventen beobachtet, die typischerweise direkt nach ihrem Abschluss auf den Arbeitsmarkt eintreten, also vor allem für Haupt- und Realschüler.

Dieses Ergebnis wirft die Frage auf, wie nachhaltig der Effekt von Zentralprüfungen auf Schülerleistungen tatsächlich ist. Einige Kritiker schlussfolgern daraus, dass die positive Wirkung auf Schülerleistungen auf strategisches Lern- und Lehrverhalten von Schülern und Lehrkräften hinweist („Teaching-To-The-Test“-Verhalten). Zentralprüfungen würden demnach zwar die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern verbessern, standardisierte Prüfungsfragen zu beantworten. Sie hätten aber keine (dauerhafte) Wirkung auf deren produktive Fähigkeiten und somit deren Löhne.

Diesem Argument widersprechen, zumindest teilweise, neueste Ergebnisse aus der Bildungsökonomik. Lisa Leschnig, Guido Schwerdt und Katarina Zigova zeigen in einer aktuellen Studie, dass Absolventen eines Zentralabiturs auch noch Jahre nach ihrem Abschluss höhere kognitive Fähigkeiten aufweisen als Absolventen ohne Zentralabitur.

Die positiven Effekte auf Schülerleistungen sind demnach nicht ausschließlich auf strategisches Lern- und Lehrverhalten zurückzuführen. Der Studie zufolge verbessern zentrale Abschlussprüfungen vielmehr die kognitiven Fähigkeiten nachhaltig, auch wenn die beobachteten Effekte für Erwachsenenkohorten weniger stark ausgeprägt sind als die für Schülerkohorten.

Die Studie findet allerdings keine signifikanten positiven Arbeitsmarkteffekte in Form höherer Löhne oder besserer Beschäftigungschancen. Dies könnte jedoch nach Ansicht der Autorinnen und Autoren auch am internationalen Design der Studie liegen. Diese vergleicht Arbeitsmarktmechanismen auf Märkten, die strukturell stark voneinander abweichen. Dennoch sind hier positive Effekte für einzelne Subgruppen beziehungsweise für andere Dimensionen nicht auszuschließen.

Fazit

Die empirische Bildungsforschung liefert belastbare Erkenntnisse, die für einen nachhaltigen und leistungssteigernden Effekt von zentralen Abschlussprüfungen sprechen. Ein Bundeszentralabitur erscheint vor diesem Hintergrund als geeignetes Instrument, um die Bildungsstandards stärker zu vereinheitlichen.

Es bedürfte allerdings noch weiterer Maßnahmen, um die länderspezifischen Rahmenbedingungen für das Abitur tatsächlich anzugleichen. Die bisher unterschiedlichen Regelungen in der gymnasialen Oberstufe, die zum Beispiel die Art der einzubringenden Kurse, die Lehrpläne und die Gewichtung der schriftlichen Abiturprüfung betreffen, lassen nach wie vor großen Spielraum für eine Aufweichung der bundesweiten Bildungsstandards. Nur eine umfassende Vereinheitlichung dieser Rahmenbedingungen, in Verbindung mit einer bundesweit einheitlichen Abschlussprüfung, könnte die Einhaltung von gemeinsamen Standards garantieren und somit eine wirksame Vergleichbarkeit von Abiturnoten über Bundesländer hinweg sicherstellen.

Trotz der positiven wissenschaftlichen Evidenz bleibt es insbesondere nach dem Aus des Nationalen Bildungsrats fraglich, ob sich solche Maßnahmen politisch umsetzen lassen. Hierzu müssten sich die Bundesländer in der Kultusministerkonferenz zuerst auf gemeinsame Standards und Rahmenbedingungen für ein einheitliches Bundeszentralabitur sowie für die gymnasiale Oberstufe einigen. Im Anschluss müssten die einzelnen Bundesländer diesen Beschluss in rechtlich bindende Vorgaben umsetzen.

Beides, eine Einigung in der Kultusministerkonferenz und die Umsetzung in gesetzlich bindende Prüfungsvorgaben, erscheinen zumindest derzeit unrealistisch. Besonders die Länder mit höheren Standards befürchten eine Absenkung ihres Niveaus und damit der Schülerleistungen. Sie lehnen das Bundeszentralabitur daher rigoros ab. Überdies dürften sich viele Länder in ihrer grundgesetzlich verankerten Bildungshoheit eingeschränkt sehen. Angesichts dieser föderalen Ablehnungsfront scheinen weiterreichende Vereinheitlichungen der gymnasialen Oberstufe allenfalls Zukunftsmusik.

Literatur

Leschnig, Lisa; Schwerdt, Guido; Zigova, Katarina (2019): Central school exams and adult skills: Evidence from PIAAC. Unveröffentlichtes Manuskript, Universität Konstanz.

Leschnig, Lisa (2020): Das bundesweite Zentralabitur – ein richtiger Ansatz, aber kein Allheilmittel, In: IAB-Forum 4. März 2020, https://www.iab-forum.de/das-bundesweite-zentralabitur-ein-richtiger-ansatz-aber-kein-allheilmittel/, Abrufdatum: 22. November 2024