22. Juni 2020 | Serie „Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt“
Fünf Komponenten eines guten Konjunkturprogramms
Deutschland erlebt die schwerste Rezession der Nachkriegsgeschichte. Einzigartig sind das rasante Tempo ihrer Ausbreitung und die Kombination von Nachfrageschwäche und ausgelöste Angebotsschocks, beides durch den Lockdown verstärkt. Viele für den Anfang einer Rezession untypische Branchen sind stark betroffen.
Die Wirtschaftspolitik hat kurzfristig zu Recht auf die Stützung existierender Unternehmen und Beschäftigungsverhältnisse gesetzt. Um eine konjunkturelle Abwärtsspirale zu vermeiden, hat sich die Bundesregierung am 3. Juni auf ein umfangreiches Konjunkturpaket verständigt, das ein Volumen von 130 Milliarden Euro umfasst. Das vorgeschlagene Paket enthält viele in der aktuellen Situation sinnvolle Komponenten, darunter die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, einen Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen, die Förderung der betrieblichen Ausbildung und einen Ausgleich der coronabedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen der Kommunen – um diese in die Lage zu versetzen, ihre geplanten Ausgaben zu tätigen. Insgesamt sorgt das Konjunkturpaket für die notwendige kurzfristige konjunkturelle Stabilisierung und ist gleichzeitig zukunftsorientiert. Gleichwohl sind an verschiedenen Stellen Verbesserungen denkbar.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage erscheint ein Konjunkturprogramm sinnvoll, das als passive Komponente staatlicherseits keine Ausgabenkürzungen bis Mitte 2021 vornimmt. Diese wären in normalen Zeiten die übliche Reaktion auf abzusehende Steuermindereinnahmen. In der jetzigen Krise jedoch hat ein Verzicht auf Ausgabenkürzungen auf allen staatlichen Ebenen die wichtige Funktion eines automatischen Stabilisators. Darüber hinaus weist ein gutes Konjunkturprogramm vier aktive Komponenten auf. Diese werden im Folgenden diskutiert.
Eine zeitlich gestaffelte Senkung der Mehrwertsteuer würde eine Jahresendrallye verhindern und auch 2021 noch die Nachfrage stärken
Als erste aktive Komponente enthält das Paket richtigerweise eine schnelle und breite Stabilisierung der Nachfrage, denn trotz der Lockerungen des Lockdowns ist das Konsumklima im Mai auf einen historischen Tiefststand gefallen. Zum Nutzen einer Branche, die zugegebenermaßen besonders stark von der Krise betroffen ist, hat die Politik sehr schnell mit einer bis Mitte 2021 befristeten Reduktion der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie reagiert. Besser als diese branchenspezifische Absenkung ist jedoch die von der Bundesregierung vorgesehene befristete allgemeine Senkung der Mehrwertsteuersätze, da diese alle Branchen entlastet. Gegenüber anderen Maßnahmen der Nachfragestimulierung hat eine allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer zwei große Vorteile: Zum einen wirkt sie sofort. Zum anderen entscheiden die Kunden selbst, welche Güter und Dienstleistungen sie vermehrt kaufen wollen – was eine verzerrende Wirkung von Maßnahmen zugunsten einzelner Branchen vermeidet. Allerdings wäre statt der im Regierungsvorschlag vorgesehenen, bis Ende 2020 befristeten Absenkung des regulären Mehrwertsteuersatzes um 3 Prozentpunkte eine einheitliche Absenkung beider Mehrwertsteuersätze um zwei Prozentpunkte bis Ende 2020 und ergänzend eine teilweise Fortführung der Absenkung für das erste Halbjahr 2021 um einen Prozentpunkt sinnvoller. Die Sorge, dass die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Kunden weitergegeben wird, ist angesichts der hohen Wettbewerbsintensität in vielen Märkten nur bedingt berechtigt. Gegenüber dem Regierungsvorschlag vermiede allerdings eine bis Mitte 2021 gestaffelte Absenkung eine Jahresendrallye im Konsum, die zum Jahresende zu Preiserhöhungen und damit zur einer Reduktion des Nachfrageeffektes führen könnte.
Zukunftstechnologien sollten nur dort gefördert werden, wo keine Kapazitätsengpässe bestehen
Positiv ist zweitens die im Regierungsvorschlag vorgesehene Förderung von Zukunftstechnologien zu bewerten. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in die digitale Infrastruktur und in die digitale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen – aber auch Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit der Wirtschaft. Sinnvoll sind auch Kaufanreize für besonders umweltschonende Güter und Dienstleistungen, um deren Produktion und Absatz zu stützen. Damit die Maßnahmen konjunkturpolitisch kurzfristig wirken, sollten sie allerdings nur dort zum Einsatz kommen, wo keine Kapazitätsengpässe bestehen, da sonst die staatliche Förderung in Preiserhöhungen verpufft.
Staatliche und private Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sollten stärker gefördert werden
In einer dritten Komponente sollten staatliche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes breiter und umfassender finanziert werden, als dies aktuell der Fall ist – hierzu sieht das Konjunkturpaket der Bundesregierung keine weiteren Initiativen vor. Installationen zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen wären ebenso zu nennen wie die Förderung der Verbreitung der geplanten Tracing-App zur Nachverfolgung von Infektionen oder breit angelegte Covid-19-Tests. Auch private Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sollten finanziell unterstützt werden. Denkbar wären auf das Jahr 2020 befristete Steuererleichterungen für Betriebe und Beschäftigte, die Ausgaben für den Gesundheitsschutz tätigen – bis hin zu Subventionen für Betriebe, die im Jahr 2020 Home-Office für Risikogruppen ermöglichen oder ihre Produktion umstellen, um Materialien zum Gesundheitsschutz herzustellen. Befristete Maßnahmen dieser Art verbessern die finanzielle Situation von Betrieben, die in besonderer Weise in den Gesundheitsschutz investieren und somit sicherstellen, dass die deutsche Wirtschaft für eine mögliche zweite Covid-19-Welle gut vorbereitet ist. Dies ist konjunkturpolitisch trotz möglicher Mitnahmeeffekte sinnvoll, da sich die Ertragslage dieser Betriebe krisenbedingt verschlechtert hat. Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen ist darauf zu achten, dass diese von der Administration her praktikabel sind und schnell wirken.
Die duale Berufsausbildung muss besser abgesichert werden
Eine vierte aktive Komponente des Konjunkturpakets ist die finanzielle Absicherung der Ausbildung und des Übergangs von Ausbildung in den Arbeitsmarkt. Auch hier besteht indes Verbesserungsbedarf. Langfristige Nachteile für die Jahrgänge im Übergang von der schulischen Ausbildung in den Arbeitsmarkt müssen vermieden werden. Über den Regierungsvorschlag hinausgehend sollten Betriebe einen Ausbildungs- und Übernahmebonus für alle Auszubildenden und eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie Absolventen schulischer oder beruflicher Ausbildungsgänge einstellen – jeweils befristet bis Mitte 2021 (lesen Sie hierzu auch den IAB-Debattenbeitrag von Bernd Fitzenberger „In der Covid-19-Rezession muss auch die duale Berufsausbildung abgesichert werden“ im IAB-Forum).
Fazit
Um ein Abrutschen der Wirtschaft in eine tiefe und lang andauernde Rezession zu vermeiden, sind schnelle und entschlossene Maßnahmen notwendig, die in konjunkturell normalen Zeiten nicht angemessen wären. Diese sind daher zeitlich strikt zu befristen. Auch sollte die Mehrwertsteuersenkung nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt auslaufen. Die hier gemachten Vorschläge ergänzen das von der Regierung vorgeschlagene Konjunkturpaket. Insbesondere muss der Gefahr Rechnung getragen werden, dass die Rezession zum Jahresende noch nicht zu Ende sein wird. Somit sollten die Maßnahmen schon jetzt bis Mitte 2021 ausgelegt werden, um Wirtschaft und Konsumenten mehr Planungssicherheit zu geben.
Fitzenberger, Bernd (2020): Fünf Komponenten eines guten Konjunkturprogramms, In: IAB-Forum 22. Juni 2020, https://www.iab-forum.de/fuenf-komponenten-eines-guten-konjunkturprogramms/, Abrufdatum: 3. December 2024
Autoren:
- Bernd Fitzenberger