3. April 2024 | Arbeitsmarkt im Strukturwandel
Gig-Work bei Lieferdiensten in Deutschland: Beschäftigung hat in den letzten Jahren stark zugenommen
Martin Friedrich , Ines Helm , Ramona Jost , Julia Lang , Christoph Müller
Mit der Ausbreitung App-basierter Lieferdienste ist in den Medien eine starke Diskussion um die Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Fahrer*innen entstanden. Das Phänomen ist Teil des Trends hin zur Organisation von Arbeit mittels digitaler Plattformen.
Die Arbeit auf und mit solchen Plattformen ist gekennzeichnet durch die Vermittlung von meist kleineren oder zeitlich begrenzten Arbeitsaufträgen über Apps oder Websites. Dabei wird zwischen ortsungebundener und ortsgebundener digitaler Plattformarbeit unterschieden. Im Folgenden werden nur online vermittelte Dienstleistungen betrachtet, die vor Ort ausgeführt werden. Sie werden auch als Gig-Work bezeichnet (siehe hierzu die Erläuterungen im Infokasten „Digitale Plattformarbeit“).
Digitale Arbeitsplattformen vermitteln Aufträge an Solo-Selbstständige oder beschäftigen Personen zur Erbringung von Dienstleistungen. In Deutschland sind digitale Arbeitsplattformen aufgrund der institutionellen Rahmenbedingungen, die unter anderem bei Scheinselbstständigkeit harte Konsequenzen vorsehen, dazu übergegangen, Plattformarbeiter*innen abhängig zu beschäftigen, wie Funke und Picot in ihrer 2021 veröffentlichten Studie darlegen.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das durch die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert wird, wurde erstmalig eine Datengrundlage geschaffen, um das Phänomen Gig-Work in Deutschland detailliert zu untersuchen. Dazu wird auf administrative Daten des IAB zurückgegriffen, die auf den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung basieren (mehr dazu siehe im Infokasten „Daten“). Die Daten umfassen alle abhängig Beschäftigten in den bedeutenden Unternehmen der Gig-Ökonomie.
Hier stehen App-basierte Lieferdienste als prominenteste Form von Gig-Work im Fokus: Wie hat sich die abhängige Beschäftigung bei diesen Lieferdiensten in Deutschland entwickelt; welche Merkmale kennzeichnen diese Beschäftigungsform und wie fällt ein Vergleich der Gig-Worker mit Beschäftigten in Helferberufen aus? Dieser Vergleich liegt nahe, da Lieferservice-Jobs und Jobs in Helferberufen ein ähnlich geringes Anforderungsniveau und ähnliche Zugangsvoraussetzungen haben. Gig-Worker in der Lieferdienstbranche werden hier über einschlägige Berufe, wie zum Beispiel Helfer*innen bei Post und Zustelldiensten, identifiziert (Informationen zur Vergleichsgruppe finden Sie im Infokasten „Daten“).
Während der Covid-19-Pandemie ist die Beschäftigung besonders rasant gewachsen
Gig-Work bei App-basierten Lieferdiensten ist ein vergleichsweise junges Phänomen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Abbildung 1 zeigt anhand monatlicher Daten von zehn großen Unternehmen die Entwicklung der abhängigen Beschäftigung in diesem Bereich zwischen 2012 und 2022: Nachdem die Zahl der Jobs im Jahr 2012 noch verschwindend gering war, setzte im Zeitverlauf, vor allem ab 2018, ein starkes Wachstum ein. Während der Covid-19 -Pandemie erreichte die Beschäftigung mit bis zu rund 50.000 Jobs ihren vorläufigen Höhepunkt.
Dies deckt sich mit den Befunden eines Beitrags für das IAB-Forum aus dem Jahr 2020 von Anja Bauer und anderen, die auf eine erhöhte Nachfrage nach Lieferdienstleistungen im Zuge von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns hinweisen.
Auch wenn die Zahl der Gig-Jobs bei Lieferdiensten relativ moderat ist, betrifft das Phänomen doch viele Personen. Im Laufe des Jahres 2022 arbeiteten über das Jahr verteilt insgesamt rund 94.000 Personen mindestens einmal als Gig-Worker bei einem Lieferdienst. Das weist darauf hin, dass diese Beschäftigungsverhältnisse häufig von kurzer Dauer sind und bestehende Jobs immer wieder mit neuen Personen besetzt werden (siehe Tabelle 1).
Abbildung 1 zeigt darüber hinaus die Zusammensetzung der Gig-Worker nach Beschäftigungsform: In den Jahren 2021 und 2022 war fast die Hälfte aller Gig-Worker geringfügig beschäftigt, 12 Prozent als Werkstudent*innen. Ein zunehmender Teil der Gig-Arbeit erfolgt aber auch in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Teilzeit und Vollzeit: 27 Prozent der Gig-Worker waren teilzeitbeschäftigt, 12 Prozent arbeiteten in Vollzeit (siehe Abbildung 2).
Typische Gig-Worker bei Lieferdiensten sind jung, männlich und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit
Angesichts des steigenden, wenn auch – verglichen mit anderen Arbeitsmarktsegmenten – eher geringen Anteils an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stellt sich nun die Frage, welche Personengruppen dieser Arbeitsform nachgehen, welches Einkommen mit Gig-Work bei Lieferdiensten erzielt wird und welche Konsequenzen dies für die soziale Absicherung der Beschäftigten hat.
In Abbildung 2 werden zunächst verschiedene Personenmerkmale von Gig-Workern bei Lieferdiensten mit denen von Beschäftigten in Helferberufen allgemein für die Jahre 2021 und 2022 verglichen. Für die Ausübung von Helferberufen sind in der Regel keine spezifischen Fachkenntnisse erforderlich und sie bieten, ähnlich wie Gig-Work, einen niedrigschwelligen Zugang zu Arbeit.
Der Vergleich zeigt: 61 Prozent der Gig-Worker sind jünger als 30 Jahre, in der Vergleichsgruppe sind es 22 Prozent. 91 Prozent der Gig-Worker bei App-basierten Lieferdiensten sind Männer. Dieser Anteil ist somit fast doppelt so hoch wie bei den Beschäftigten in Helferberufen insgesamt. Die Befunde zu Alter und Geschlecht decken sich mit einer aktuellen Studie aus den USA von Garin und anderen aus dem Jahr 2023.
Außerdem haben Gig-Worker häufiger eine ausländische Staatsbürgerschaft. Unter den ausländischen Gig-Workern kommt der Großteil aus Ländern in Südasien (31 %), West- und Zentralasien (20 %) sowie Osteuropa (15 %). Die ausländischen Beschäftigten in der Vergleichsgruppe kommen hingegen am häufigsten aus Ländern in Osteuropa (33 %), Südeuropa (25 %) und West- und Zentralasien (21 %).
Verglichen mit Beschäftigten in Helferberufen gehen Gig-Worker seltener einer regulären Vollzeitbeschäftigung und häufiger einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Tätigkeit als Werkstudent*in nach. Das Beschäftigungsverhältnis ist zu Beginn der Beschäftigung zudem häufiger befristet und der Job ist seltener der Hauptjob. 35 Prozent der Gig-Worker üben mehr als eine Beschäftigung gleichzeitig aus, wohingegen dies für 23 Prozent der Beschäftigten in der Vergleichsgruppe zutrifft.
Gig-Work bei Lieferdiensten ist meist von kurzer Dauer und geht mit niedrigen Einkommen einher
Vergleicht man Beschäftigungsdauer und Einkommen von Gig-Workern bei Lieferdiensten und von Beschäftigten in Helferberufen, zeigen sich deutliche Unterschiede (siehe Tabelle 1). Während in der Vergleichsgruppe ein Jahr nach Jobbeginn im Jahr 2021 noch gut ein Drittel der Personen in diesem Job arbeitet, sind es bei den Gig-Workern nur noch 18 Prozent.
Die Einkommen von Gig-Workern und von Beschäftigten in der Vergleichsgruppe werden für Beschäftigungsverhältnisse in den Jahren 2021 und 2022 ausgewiesen: Während Gig-Worker aus ihrer Tätigkeit bei einem einzigen Lieferdienst im Mittel ein Jahreseinkommen von rund 6.500 Euro erzielen, liegt das Jahreseinkommen von Beschäftigten in Helferberufen bei rund 14.900 Euro. Addiert man das Jahreseinkommen aus allen Jobs einer Person, wird der Unterschied zwischen beiden Gruppen geringer, weil Gig-Worker häufiger mehrere Jobs gleichzeitig haben.
Auch bei den monatlichen Bruttoeinkommen von Vollzeiterwerbstätigen aus Plattformarbeit zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Gruppen: Gig-Worker verdienen durchschnittlich gut 1.700 Euro und damit rund 800 Euro weniger als Vollzeitbeschäftigte in Helferberufen.
Fazit
Die Beschäftigung bei App-basierten Lieferdiensten hat in den letzten Jahren stark zugenommen und während der Covid-19-Pandemie ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Gig-Worker bei diesen Lieferdiensten sind überwiegend männlich, vergleichsweise jung und besitzen oft nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Aus individueller Perspektive kann es sich bei einer solchen Beschäftigung bei Lieferdiensten um prekäre Arbeit handeln: Zunächst ist selbst bei Vollzeitjobs das Einkommen relativ gering. Des Weiteren sind 61 Prozent der Gig-Worker geringfügig oder als Werkstudent*in beschäftigt. Für sie werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und nur ein begrenzter Beitrag zur Alterssicherung geleistet.
Gig-Work könnte jedoch insbesondere für marginalisierte Gruppen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen und ein Sprungbrett in stabilere Beschäftigungen sein. Dieser Frage soll neben anderen Aspekten im weiteren Verlauf des Projektes nachgegangen werden.
In aller Kürze
- Ein neuer Datensatz des IAB erlaubt es erstmals, die Situation abhängig Beschäftigter in bedeutenden Unternehmen der Gig-Ökonomie genauer zu untersuchen. Bei der Mehrheit dieser Unternehmen handelt es sich um App-basierte Lieferdienste.
- Abhängige Beschäftigung bei Plattformunternehmen, die Lieferdienste anbieten, ist in den letzten Jahren stark gestiegen und erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt während der Covid-19-Pandemie. Fast die Hälfte der Gig-Worker ist geringfügig beschäftigt.
- Gig-Worker bei App-basierten Lieferdiensten sind zum größten Teil männlich und jung. Sie haben im Vergleich zu Beschäftigten in Helferberufen seltener die deutsche Staatsangehörigkeit, kürzere Beschäftigungsdauern und geringere Einkommen.
Digitale Plattformarbeit
Laut einer Definition von OECD, ILO und Eurostat aus dem Jahr 2023 umfasst Beschäftigung auf einer digitalen Plattform alle Tätigkeiten, die von einer Person über eine oder auf einer digitalen Plattform mit der Absicht ausgeführt werden, ein Entgelt oder einen Gewinn zu erzielen. Zudem müssen über die digitale Plattform (meist eine Smartphone-App) wesentliche Aspekte der Tätigkeiten gesteuert und/oder organisiert werden, etwa der Zugang zu Kunden, die Bewertung der ausgeführten Tätigkeiten, die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Tools, die Erleichterung von Zahlungen oder die Verteilung und Priorisierung der auszuführenden Arbeiten. Außerdem muss die Arbeit mindestens eine Stunde in einem festzulegenden Bezugszeitraum andauern.
Es kann zwischen ortsungebundener (Cloud Work, zum Beispiel freiberufliche Programmierung, Microtasking) und ortsgebundener Plattformarbeit (Gig-Work, zum Beispiel Fahrdienste, Lieferdienste) unterschieden werden. In dem hier zugrundeliegenden IAB-Projekt werden Gig-Worker betrachtet, also Beschäftigte von ortsgebundenen Plattformen. Dazu zählen auch Lieferdienste.
Gig-Work bedeutet, dass digitale Arbeitsplattformen Aufträge an Solo-Selbstständige vermitteln oder Personen direkt zur Erbringung von Dienstleistungen beschäftigen. App-basierte Lieferdienste in Deutschland beschäftigen in erheblichem Umfang Gig-Worker, etwa als Fahrer*innen („Rider“) oder Lagerarbeiter*innen („Picker“).
Daten
Grundlage für die Identifikation der abhängig Beschäftigten in Unternehmen der Gig-Ökonomie bildet die Beschäftigtenhistorik (BeH) des IAB, deren Daten auf den (jährlichen) Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung basieren. Diese Daten enthalten Informationen zum Start- und Enddatum aller gemeldeten Beschäftigungen in Deutschland sowie zu den erzielten Entgelten. Zusätzlich sind zahlreiche statistische Merkmale der Jobs und Personen für Forschungszwecke verfügbar.
Die administrativen Daten des IAB können für ausgewählte Forschungsvorhaben mit Adressdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft werden. In diesem Projekt werden die Adressdaten der Betriebe genutzt, um bekannte digitale Arbeitsplattformen mit ihren dazugehörigen Betrieben zu identifizieren und die Daten aller dort abhängig Beschäftigten zu verknüpfen. Zur Ermittlung relevanter digitalen Arbeitsplattformen in Deutschland wurden Erkenntnisse aus Untersuchungen von Fairwork zu Gig-Work im Jahr 2022 sowie eine eigene Auswertung von App-Charts genutzt.
Für die hier präsentierten Analysen beschränken sich die Daten auf zehn bedeutende Lieferdienstleister, die am 30. Juni 2022 49.320 Beschäftigte hatten, davon waren 88 Prozent Gig-Worker. Letztere werden anhand von folgenden Berufscodes identifiziert, die auf Gig-Arbeit hindeuten und häufig innerhalb der Unternehmen vorkommen: Helfer*innen in der Lagerwirtschaft, Helfer*innen bei Post und Zustelldiensten und Fahrzeugführer*innen im Straßenverkehr, Arbeitskräfte im Verkauf und Arbeitskräfte in der Systemgastronomie. Die vorliegenden Analysen beziehen sich ausschließlich auf Beschäftigte in diesen Berufen. Die restlichen 6.026 Beschäftigten (12 %) der zehn untersuchten App-basierten Lieferdienste arbeiten häufig in hochqualifizierten Berufen wie Softwareentwickler*in, Betriebswirt*in oder Logistik-Führungskraft.
Als Vergleichsgruppe für die Gig-Worker dient eine Stichprobe von Beschäftigten in Helferberufen aus Städten, in denen die Lieferdienste Gig-Worker beschäftigen. Dazu wurde eine 2-Prozent-Stichprobe der BeH-Daten genutzt. In dieser Stichprobe wurden alle Personen ausgewählt, die in den Jahren 2021 oder 2022 jeweils zum Stichtag 30. Juni in einem Helferberuf beschäftigt waren.
Helferberufe haben das vergleichsweise niedrigste Anforderungsniveau und umfassen Berufe mit einfachen, wenig komplexen (Routine-)Tätigkeiten, für die in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind, und bei denen folglich der Zugang niedrigschwellig ist. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird in der Regel kein formaler beruflicher Bildungsabschluss vorausgesetzt beziehungsweise lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung. Beschäftigte in Helferberufen eignen sich damit als Vergleichsgruppe, da Lieferservice-Jobs und Jobs in diesen Helferberufen ähnliche Zugangsbedingungen haben.
Weil App-basierte Lieferdienste Gig-Worker praktisch nur in größeren Städten beschäftigen, wurden Personen aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen, die in (zumeist ländlichen) Regionen arbeiten, in denen keine nennenswerte Zahl an Gig-Workern vorkommt.
- Ein neuer Datensatz des IAB erlaubt es erstmals, die Situation abhängig Beschäftigter in bedeutenden Unternehmen der Gig-Ökonomie genauer zu untersuchen. Bei der Mehrheit dieser Unternehmen handelt es sich um App-basierte Lieferdienste.
- Abhängige Beschäftigung bei Plattformunternehmen, die Lieferdienste anbieten, ist in den letzten Jahren stark gestiegen und erreichte ihren vorläufigen Höhepunkt während der Covid-19-Pandemie. Fast die Hälfte der Gig-Worker ist geringfügig beschäftigt.
- Gig-Worker bei App-basierten Lieferdiensten sind zum größten Teil männlich und jung. Sie haben im Vergleich zu Beschäftigten in Helferberufen seltener die deutsche Staatsangehörigkeit, kürzere Beschäftigungsdauern und geringere Einkommen.
Laut einer Definition von OECD, ILO und Eurostat aus dem Jahr 2023 umfasst Beschäftigung auf einer digitalen Plattform alle Tätigkeiten, die von einer Person über eine oder auf einer digitalen Plattform mit der Absicht ausgeführt werden, ein Entgelt oder einen Gewinn zu erzielen. Zudem müssen über die digitale Plattform (meist eine Smartphone-App) wesentliche Aspekte der Tätigkeiten gesteuert und/oder organisiert werden, etwa der Zugang zu Kunden, die Bewertung der ausgeführten Tätigkeiten, die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Tools, die Erleichterung von Zahlungen oder die Verteilung und Priorisierung der auszuführenden Arbeiten. Außerdem muss die Arbeit mindestens eine Stunde in einem festzulegenden Bezugszeitraum andauern.
Es kann zwischen ortsungebundener (Cloud Work, zum Beispiel freiberufliche Programmierung, Microtasking) und ortsgebundener Plattformarbeit (Gig-Work, zum Beispiel Fahrdienste, Lieferdienste) unterschieden werden. In dem hier zugrundeliegenden IAB-Projekt werden Gig-Worker betrachtet, also Beschäftigte von ortsgebundenen Plattformen. Dazu zählen auch Lieferdienste.
Gig-Work bedeutet, dass digitale Arbeitsplattformen Aufträge an Solo-Selbstständige vermitteln oder Personen direkt zur Erbringung von Dienstleistungen beschäftigen. App-basierte Lieferdienste in Deutschland beschäftigen in erheblichem Umfang Gig-Worker, etwa als Fahrer*innen („Rider“) oder Lagerarbeiter*innen („Picker“).
Daten
Grundlage für die Identifikation der abhängig Beschäftigten in Unternehmen der Gig-Ökonomie bildet die Beschäftigtenhistorik (BeH) des IAB, deren Daten auf den (jährlichen) Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung basieren. Diese Daten enthalten Informationen zum Start- und Enddatum aller gemeldeten Beschäftigungen in Deutschland sowie zu den erzielten Entgelten. Zusätzlich sind zahlreiche statistische Merkmale der Jobs und Personen für Forschungszwecke verfügbar.
Die administrativen Daten des IAB können für ausgewählte Forschungsvorhaben mit Adressdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft werden. In diesem Projekt werden die Adressdaten der Betriebe genutzt, um bekannte digitale Arbeitsplattformen mit ihren dazugehörigen Betrieben zu identifizieren und die Daten aller dort abhängig Beschäftigten zu verknüpfen. Zur Ermittlung relevanter digitalen Arbeitsplattformen in Deutschland wurden Erkenntnisse aus Untersuchungen von Fairwork zu Gig-Work im Jahr 2022 sowie eine eigene Auswertung von App-Charts genutzt.
Für die hier präsentierten Analysen beschränken sich die Daten auf zehn bedeutende Lieferdienstleister, die am 30. Juni 2022 49.320 Beschäftigte hatten, davon waren 88 Prozent Gig-Worker. Letztere werden anhand von folgenden Berufscodes identifiziert, die auf Gig-Arbeit hindeuten und häufig innerhalb der Unternehmen vorkommen: Helfer*innen in der Lagerwirtschaft, Helfer*innen bei Post und Zustelldiensten und Fahrzeugführer*innen im Straßenverkehr, Arbeitskräfte im Verkauf und Arbeitskräfte in der Systemgastronomie. Die vorliegenden Analysen beziehen sich ausschließlich auf Beschäftigte in diesen Berufen. Die restlichen 6.026 Beschäftigten (12 %) der zehn untersuchten App-basierten Lieferdienste arbeiten häufig in hochqualifizierten Berufen wie Softwareentwickler*in, Betriebswirt*in oder Logistik-Führungskraft.
Als Vergleichsgruppe für die Gig-Worker dient eine Stichprobe von Beschäftigten in Helferberufen aus Städten, in denen die Lieferdienste Gig-Worker beschäftigen. Dazu wurde eine 2-Prozent-Stichprobe der BeH-Daten genutzt. In dieser Stichprobe wurden alle Personen ausgewählt, die in den Jahren 2021 oder 2022 jeweils zum Stichtag 30. Juni in einem Helferberuf beschäftigt waren.
Helferberufe haben das vergleichsweise niedrigste Anforderungsniveau und umfassen Berufe mit einfachen, wenig komplexen (Routine-)Tätigkeiten, für die in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind, und bei denen folglich der Zugang niedrigschwellig ist. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird in der Regel kein formaler beruflicher Bildungsabschluss vorausgesetzt beziehungsweise lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung. Beschäftigte in Helferberufen eignen sich damit als Vergleichsgruppe, da Lieferservice-Jobs und Jobs in diesen Helferberufen ähnliche Zugangsbedingungen haben.
Weil App-basierte Lieferdienste Gig-Worker praktisch nur in größeren Städten beschäftigen, wurden Personen aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen, die in (zumeist ländlichen) Regionen arbeiten, in denen keine nennenswerte Zahl an Gig-Workern vorkommt.
Grundlage für die Identifikation der abhängig Beschäftigten in Unternehmen der Gig-Ökonomie bildet die Beschäftigtenhistorik (BeH) des IAB, deren Daten auf den (jährlichen) Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung basieren. Diese Daten enthalten Informationen zum Start- und Enddatum aller gemeldeten Beschäftigungen in Deutschland sowie zu den erzielten Entgelten. Zusätzlich sind zahlreiche statistische Merkmale der Jobs und Personen für Forschungszwecke verfügbar.
Die administrativen Daten des IAB können für ausgewählte Forschungsvorhaben mit Adressdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft werden. In diesem Projekt werden die Adressdaten der Betriebe genutzt, um bekannte digitale Arbeitsplattformen mit ihren dazugehörigen Betrieben zu identifizieren und die Daten aller dort abhängig Beschäftigten zu verknüpfen. Zur Ermittlung relevanter digitalen Arbeitsplattformen in Deutschland wurden Erkenntnisse aus Untersuchungen von Fairwork zu Gig-Work im Jahr 2022 sowie eine eigene Auswertung von App-Charts genutzt.
Für die hier präsentierten Analysen beschränken sich die Daten auf zehn bedeutende Lieferdienstleister, die am 30. Juni 2022 49.320 Beschäftigte hatten, davon waren 88 Prozent Gig-Worker. Letztere werden anhand von folgenden Berufscodes identifiziert, die auf Gig-Arbeit hindeuten und häufig innerhalb der Unternehmen vorkommen: Helfer*innen in der Lagerwirtschaft, Helfer*innen bei Post und Zustelldiensten und Fahrzeugführer*innen im Straßenverkehr, Arbeitskräfte im Verkauf und Arbeitskräfte in der Systemgastronomie. Die vorliegenden Analysen beziehen sich ausschließlich auf Beschäftigte in diesen Berufen. Die restlichen 6.026 Beschäftigten (12 %) der zehn untersuchten App-basierten Lieferdienste arbeiten häufig in hochqualifizierten Berufen wie Softwareentwickler*in, Betriebswirt*in oder Logistik-Führungskraft.
Als Vergleichsgruppe für die Gig-Worker dient eine Stichprobe von Beschäftigten in Helferberufen aus Städten, in denen die Lieferdienste Gig-Worker beschäftigen. Dazu wurde eine 2-Prozent-Stichprobe der BeH-Daten genutzt. In dieser Stichprobe wurden alle Personen ausgewählt, die in den Jahren 2021 oder 2022 jeweils zum Stichtag 30. Juni in einem Helferberuf beschäftigt waren.
Helferberufe haben das vergleichsweise niedrigste Anforderungsniveau und umfassen Berufe mit einfachen, wenig komplexen (Routine-)Tätigkeiten, für die in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind, und bei denen folglich der Zugang niedrigschwellig ist. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird in der Regel kein formaler beruflicher Bildungsabschluss vorausgesetzt beziehungsweise lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung. Beschäftigte in Helferberufen eignen sich damit als Vergleichsgruppe, da Lieferservice-Jobs und Jobs in diesen Helferberufen ähnliche Zugangsbedingungen haben.
Weil App-basierte Lieferdienste Gig-Worker praktisch nur in größeren Städten beschäftigen, wurden Personen aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen, die in (zumeist ländlichen) Regionen arbeiten, in denen keine nennenswerte Zahl an Gig-Workern vorkommt.
Literatur
Bauer, Anja; Keveloh, Kristin; Mamertino, Mariano; Weber, Enzo (2020): Wie die Corona-Krise die Suchprozesse am Arbeitsmarkt beeinflusst. In: IAB-Forum, 06.08.2020.
Fairwork (2022): Fairwork Germany Ratings 2021: Labour Standards in the Platform Economy. Berlin, Oxford.
Funke, Corinna; Picot, Georg (2021): Platform work in a coordinated market economy. In: Industrial Relations (52), S. 348–363.
Garin, Andrew; Jackson, Emilie; Koustas, Dmitri K.; Miller, Alicia (2023): The Evolution of Platform Gig Work, 2012–2021. In: National Bureau of Economic Research Working Paper (No. w31273).
OECD/ILO/European Union (2023): Handbook on Measuring Digital Platform Employment and Work. OECD Publishing, Paris.
Bild: makedonski2015/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20240403.01
Friedrich, Martin; Helm, Ines; Jost, Ramona; Lang, Julia; Müller, Christoph (2024): Gig-Work bei Lieferdiensten in Deutschland: Beschäftigung hat in den letzten Jahren stark zugenommen, In: IAB-Forum 3. April 2024, https://www.iab-forum.de/gig-work-bei-lieferdiensten-in-deutschland-beschaeftigung-hat-in-den-letzten-jahren-stark-zugenommen/, Abrufdatum: 18. December 2024
Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Autoren:
- Martin Friedrich
- Ines Helm
- Ramona Jost
- Julia Lang
- Christoph Müller