Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind (§ 16d SGB II).
21. Februar 2017
Arbeitsgelegenheiten
Das könnte Sie interessieren...
23. Dezember 2025 | Arbeitslosigkeit
Zeichnet der jüngste Anstieg der Arbeitslosenzahlen die Arbeitsmarktlage schlechter, als sie ist?
Wie viele nichtbeschäftigte oder nicht voll beschäftigte Menschen in Deutschland sind tatsächlich für eine offene Stelle verfügbar? Die Antwort hängt auch vom Messkonzept ab: Arbeitslose, ...weiterlesen
18. Dezember 2025 | Digitale Transformation
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 3/2025: Die Nachfrage nach Arbeitskräften sinkt bei kleineren Betrieben am stärksten
Prof. Dr. Nicole Gürtzgen , Dr. Alexander Kubis , Dr. Martin Popp
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist im dritten Quartal 2025 in fast allen Wirtschaftsbereichen weiter rückläufig und beläuft sich insgesamt auf 1,03 Millionen Stellen. Eine sinkende ...weiterlesen
16. Dezember 2025 | Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmärkte funktionieren selten reibungslos: Neue Erkenntnisse zu Friktionen und Institutionen liefert ein internationaler Workshop
Friktionen beeinträchtigen das Funktionieren von Arbeitsmärkten und können dadurch Arbeitskräfteengpässe verschärfen, die Arbeitsmarktpartizipation benachteiligter Gruppen erschweren und ...weiterlesen
