Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind (§ 16d SGB II).
21. Februar 2017
Arbeitsgelegenheiten
Das könnte Sie interessieren...
23. Februar 2026 | Frauen
Der Gender-Pay-Gap wird kleiner – jedoch nicht in allen Regionen
Dr. Michaela Fuchs , Dr. Anja Rossen , Dr. Antje Weyh , Dr. Gabriele Wydra-Somaggio
Zwar wird der Gender-Pay-Gap, also die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, in Deutschland seit einigen Jahren langsam kleiner. Frauen verdienen im Schnitt aber nach wie vor deutlich weniger ...weiterlesen
In Deutschland sind sowohl die Beschäftigungsquote als auch die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden so hoch wie nie. Trotzdem häufen sich Forderungen nach längeren Arbeitszeiten und einer ...weiterlesen
19. Februar 2026 | Arbeitsmarkt im Strukturwandel
Großstädte – Wachstumsmotoren vor besonderen Herausforderungen
Viele Großstädte sind besonders dynamisch, wirtschaftlich erfolgreich und resilient in Krisenzeiten. Doch nicht alle Metropolen sind gleichermaßen erfolgreich. Zudem stellen steigende Wohnkosten ...weiterlesen
