Arbeitslose laut Definition der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 16 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Altersabgrenzung dafür ist zwischen 15 und 67 Jahren. Auch Personen mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden zählen als arbeitslos, wenn sie eine Beschäftigung suchen.
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16. März 2026 | Arbeit und Gesundheit
Digitalisierung der Arbeitswelt – Fluch und Segen zugleich
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Prof. Dr. Elisabeth Hildt
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