Das Arbeitslosengeld II (alternativ: Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine bedarfsgeprüfte, steuerfinanzierte Leistung; Leistungsanspruch, -höhe und -dauer sind unabhängig von etwaiger früherer beitragspflichtiger Beschäftigung. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch mit dem Begriff „Hartz IV“ beschrieben. Leistungsberechtigt sind gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen. Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze der Rentenversicherung, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Grundsicherung gewährt ihnen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
11. Januar 2021
Arbeitslosengeld II
Das könnte Sie interessieren...
16. Juli 2025 | Arbeit und Gesundheit
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen geht auch längerfristig mit einer geringeren Lebenszufriedenheit einher
Für viele Menschen sind Grundsicherungsleistungen eine unverzichtbare finanzielle Hilfe. Doch wie verhält es sich mit dem subjektiven Wohlergehen der Betroffenen? Befunde aus der IAB-Forschung, die ...weiterlesen
Die neue Bundesregierung kündigt in ihrem Koalitionsvertrag verbesserte finanzielle Arbeitsanreize für Beziehende von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag an. Derzeit erhöht sich das ...weiterlesen
14. Juli 2025 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Möglichkeiten und Grenzen von Kompetenzfeststellungsverfahren
Dr. Sandra Kawalec , Prof. Dr. Markus Promberger , Dr. Holger Bähr
Kompetenzfeststellungverfahren dienen dazu, arbeitsmarktbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten offenzulegen. Jobcenter und Arbeitsagenturen nutzen sie vor allem, um Jugendliche und junge Erwachsene bei ...weiterlesen