In das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragene Berufsausbildungsverträge, die zwischen 1.10. des Vorjahres und 30.9. des Folgejahres neu abgeschlossen wurden. Das Verzeichnis wird von den Kammern geführt.
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16. März 2026 | Arbeit und Gesundheit
Digitalisierung der Arbeitswelt – Fluch und Segen zugleich
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Prof. Dr. Elisabeth Hildt
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