Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet zur Unterstützung ihrer Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten eine Eingliederungsvereinbarung mit den bei ihr gemeldeten Arbeit- und Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen sowie erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen zu schließen. In ihr soll bestimmt werden, welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit die leistungsberechtigte Person erhält, welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind. Festgelegt wird auch, wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.
Das könnte Sie interessieren...
28. März 2025 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – März 2025
PD Dr. Hermann Gartner , Dr. Anja Warning , Prof. Dr. Enzo Weber
Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in einer Schwächephase fest. Die Investitionstätigkeit hat sich zwar leicht verstärkt, aber von den Exporten und dem Konsum gehen derzeit keine Impulse ...weiterlesen
27. März 2025 | Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen
Zum Abschluss der ersten Erhebung der Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (OnJoB) präsentierte das IAB in einem virtuellen Workshop ausgewählte Ergebnisse. Die Zwischenbilanz zwei Jahre nach der ...weiterlesen
25. März 2025 | Fachkräftebedarf
„Fremdenfeindlichkeit in Regionen bremst die Zuwanderung von Fachkräften“
Wie viele andere europäische Länder verzeichnet auch Deutschland eine Zunahme von fremdenfeindlichen Einstellungen. Dabei gibt es innerhalb des Landes große regionale Unterschiede. Verantwortliche ...weiterlesen