Das Erziehungsgeld war eine einkommensunabhängige Ausgleichszahlung vom deutschen Staat. Es wurde an Elternteile überwiesen, die sich nach der Geburt vorwiegend um die Erziehung des Kindes kümmerten. Anspruchsberechtigt waren Eltern, deren Kinder zwischen 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 geboren wurden. Zum 1. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld abgelöst.
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