Der Begriff ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Corporate Governance (Unternehmensführung).
Es sind die Kriterien und Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen (UN) und Finanzinstitute für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Unternehmensführungen, öffentlichen Körperschaften, Regierungen und Behörden. Damit wird die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) umgesetzt. Sie verpflichtet Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsleistung nach den ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) zu berichten. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte zu erhöhen und so nachhaltige Investitionen und Entscheidungen zu fördern. Die Berichterstattung ist ab 2025 für große Unternehmen verpflichtend, mit einer schrittweisen Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen.