Menschen mit Duldung sind Eingewanderte ohne Aufenthaltserlaubnis, die – oft nach abgelehntem Asylantrag – eigentlich ausreisen müssten (§ 60a und § 60b Aufenthaltsgesetz). Die Abschiebung wird aber vorläufig ausgesetzt und ihr Aufenthalt in Deutschland aufenthaltsrechtlich „geduldet“, weil bestimmte Hinderungsgründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel Krieg im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit wegen Krankheit oder fehlender Verkehrsverbindung, familiäre Bindungen zu Personen in Deutschland oder fehlende Personendokumente. Auch eine laufende Ausbildung (§ 60c Aufenthaltsgesetz) oder Beschäftigung (§ 60d Aufenthaltsgesetz) kann ein Duldungsgrund sein.
13. Juli 2020
Geflüchtete mit Duldungsstatus
Das könnte Sie interessieren...
20. November 2024 | Arbeitsmarktpolitik
Arbeitslose im Grundsicherungsbezug: Väter nehmen ungünstige Arbeitszeiten und lange Arbeitswege eher in Kauf als Mütter
Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) zeigen, dass Arbeitslose, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, eine hohe Bereitschaft haben, eine neue Arbeitsstelle auch unter ...weiterlesen
19. November 2024 | In eigener Sache
Ein fester Anker auch in stürmischer See – mit Ulrich Walwei geht ein herausragender Fahrensmann von Bord
Nach 36 Jahren am IAB geht Vizedirektor Ulrich Walwei in den Ruhestand. Während die Direktoren wechselten, blieb er die Konstante am Institut. Selbst in den turbulentesten Jahren standen bei ihm ...weiterlesen
18. November 2024 | Arbeitsmarktpolitik
Jobcenter-Beschäftigte finden die verschiedenen Elemente des Bürgergeldes unterschiedlich sinnvoll
Dr. Sarah Bernhard , Dr. Christopher Osiander , Dr. Philipp Ramos Lobato
Nach seiner Einführung im Jahr 2023 hat das Bürgergeld – damals als die größte Reform der Grundsicherung bezeichnet – weitere Anpassungen erfahren. Die Reformdynamik bleibt hoch, denn weitere ...weiterlesen