Menschen mit Duldung sind Eingewanderte ohne Aufenthaltserlaubnis, die – oft nach abgelehntem Asylantrag – eigentlich ausreisen müssten (§ 60a und § 60b Aufenthaltsgesetz). Die Abschiebung wird aber vorläufig ausgesetzt und ihr Aufenthalt in Deutschland aufenthaltsrechtlich „geduldet“, weil bestimmte Hinderungsgründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel Krieg im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit wegen Krankheit oder fehlender Verkehrsverbindung, familiäre Bindungen zu Personen in Deutschland oder fehlende Personendokumente. Auch eine laufende Ausbildung (§ 60c Aufenthaltsgesetz) oder Beschäftigung (§ 60d Aufenthaltsgesetz) kann ein Duldungsgrund sein.
13. Juli 2020
Geflüchtete mit Duldungsstatus
Das könnte Sie interessieren...
5. Juni 2025 | Betriebliche Arbeitswelt
IAB-Stellenerhebung 1/2025: Zahl der offenen Stellen sinkt auf 1,18 Millionen
Im ersten Quartal 2025 gab es bundesweit 1,18 Millionen offene Stellen. Gegenüber dem Vorquartal liegt ihre Zahl um 226.200 oder rund 16 Prozent niedriger. Im Vergleich zum ersten Quartal 2024 fiel ...weiterlesen
4. Juni 2025 | Serie „Beschäftigung in der Gig-Ökonomie“
Lieferdienste in Deutschland: Solo-Selbstständigkeit hat zwischen 2018 und 2021 stark abgenommen
Dr. Martin Friedrich , Prof. Dr. Ines Helm , Dr. Julia Lang , Christoph Müller
Über Solo- und Scheinselbstständigkeit bei Online-Lieferdiensten wird in der Öffentlichkeit häufig mit Sorge um die soziale Absicherung der dort tätigen Plattformarbeiter*innen diskutiert. ...weiterlesen
2. Juni 2025 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Mittelfristig hat die Berufseinstiegsbegleitung einen positiven Einfluss auf Beschäftigung und Verdienst
Die Berufseinstiegsbegleitung steht auf dem Prüfstand. Mehrere Bundesländer sehen ihre Fortführung skeptisch oder führen aktuell Evaluationen durch. Verbände und Bildungsträger fordern eine ...weiterlesen