Es handelt es sich um:
• sozialversicherungspflichtige oder
• geringfügige (Mini-Jobs) oder
• sonstige Stellen (z. B. Praktika- und Trainee-Stellen) mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, für die Arbeitgeber einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter einen Vermittlungsauftrag erteilen.