Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die aus der Arbeit der sogenannten Hartz-Kommission Mitte 2002 hervorgingen, wurde die Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und der organisatorische Umbau der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet. Die Gesetze gehen mit umfassenden Evaluationsaufträgen für die Wirkungsforschung einher. Für die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Aufträge dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Das IAB erhielt hier innerhalb von Konsortien die Aufträge zur Evaluation von Eingliederungs- und Existenzgründungszuschüssen. Mit dem vierten Gesetz wurde das SGB II eingeführt und dem IAB ein weiterer gesetzlicher Auftrag übertragen.
21. Februar 2017
Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV)
Das könnte Sie interessieren...
19. Dezember 2024 | Betriebliche Arbeitswelt
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 3/2024: Der anhaltende Rückgang bei der Zahl der offenen Stellen setzt sich fort
Prof. Dr. Nicole Gürtzgen , Dr. Alexander Kubis , Dr. Martin Popp
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist gegenüber dem Vorjahresquartal weiterhin rückläufig. Im dritten Quartal 2024 liegt die Zahl der offenen Stellen insgesamt 26 Prozent unter dem Niveau ...weiterlesen
17. Dezember 2024 | Arbeitsmarktpolitik
Kurzarbeitergeld in der Pandemie: Licht und Schatten
Mit der Covid-19-Pandemie stieg das Ausmaß an Kurzarbeit auf bis dahin unerreichte Höhen: Im Frühjahr 2020 waren insgesamt sechs Millionen Beschäftigte in 600.000 Betrieben in Kurzarbeit, im ...weiterlesen
16. Dezember 2024 | Betriebliche Arbeitswelt
Wer ist offen für lebenslanges Lernen? Die Rolle von Persönlichkeitsmerkmalen und Qualifikationen
Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Darum wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Das Qualifikationsniveau entscheidet mit darüber, in welchem Umfang sich Beschäftigte weiterbilden. Auch ...weiterlesen