Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die sich an Arbeitslose im SGB III (Arbeitslosenversicherung) richtet. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Zuschuss bei einer Existenzgründung und hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt werden, um so ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Höhe entspricht dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro.
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16. März 2026 | Arbeit und Gesundheit
Digitalisierung der Arbeitswelt – Fluch und Segen zugleich
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Prof. Dr. Elisabeth Hildt
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