Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten unabhängig von Ihrem Einkommen Kindergeld. Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Geldleistung für Kindergeldberechtigte mit geringem Einkommen und kann zusätzlich beantragt werden. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld von der örtlichen Familienkasse ausgezahlt. Weiterführende Informationen zum Kinderzuschlag erhalten sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: Infos Kinderzuschlag.