Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden. Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Zunächst vom 1. März 2020 bis Ende 2020 gelten wegen der Covid-19-Krise erleichterte Voraussetzungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.