Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat beträgt. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
Innerhalb dieser Gleitzone ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig, während der Arbeitgeberanteil konstant bei rund 20 Prozent liegt.
Zweck dieser Regelung sei es, für Arbeitnehmer den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver zu machen. Der Arbeitnehmer soll nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet werden, wenn das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze übersteigt.