Die Mindestlohnkommission ist eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die alle zwei Jahre  über eine Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet.

Sie setzt sich paritätisch  aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus den Kreisen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie aus zwei beratenden, nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft, zusammen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mindestlohnkommission.