Ein Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt nicht mehr als 450 Euro monatlich beträgt (ab OKtober 2022: 510 Euro) oder das nur kurz andauert, das heißt es dürfen innerhalb eines Kalenderjahres zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitsstunden nicht überschritten werden.
Geringfügig Beschäftigte sind in dieser Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung.