Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trat zum 1. Januar 2005 in Kraft und regelt die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Ziel des Gesetzes ist die Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit vorrangig durch Integration in Erwerbsarbeit. Mit §55 erhielt das IAB den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen des SGB II umfassend zu untersuchen und in die Wirkungsforschung nach §282 SGB III einzubeziehen.
21. Februar 2017
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Das könnte Sie interessieren...
17. November 2025 | Beschäftigungsformen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen
Eltern im Homeoffice arbeiten im Durchschnitt länger
Mit der zunehmenden Verbreitung mobiler Arbeitsformen rückt Homeoffice verstärkt in den Fokus familien- und arbeitsmarktpolitischer Debatten. Es gilt als ein Instrument, das die Vereinbarkeit von ...weiterlesen
14. November 2025 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
„Die Berufsberatung im Erwerbsleben wird als sehr offen und kundenorientiert wahrgenommen“
Wer sich mitten im Arbeitsleben neue Ziele steckt, bekommt seit 2020 Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) betrat die BA in gewisser Weise ...weiterlesen
Mit „BeYou – Berufswahl und Du“ hat das IAB eine neue Längsschnittbefragung von Jugendlichen aufgesetzt. Damit soll eine Datenbasis aufgebaut werden, mit der sich die Wirkung der ...weiterlesen
