Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) löste 1998 das Arbeitsförderungsgesetz ab und regelt die Arbeitslosenversicherung einschließlich der aktiven Arbeitsmarktpolitik in diesem Bereich. In den §§ 280 und 282 ist die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des IAB geregelt.

Synonyms:
SGB III; Arbeitslosenversicherung