Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende (mit Ausnahmen).
21. Februar 2017
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Das könnte Sie interessieren...
14. Januar 2025 | Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Der Beschäftigungseffekt ist bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich groß wie in der Privatwirtschaft
Dr. Cordula Zabel , Dr. Philipp Ramos Lobato , Dr. Zein Kasrin , Dr. Jan Gellermann
Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt gebaut werden. Dazu ...weiterlesen
8. Januar 2025 | Arbeitsmarktpolitik
Das Rollenverständnis von Vermittlungsfachkräften beeinflusst deren Sanktionspraxis
Dr. Monika Senghaas , Stefan Röhrer , Magdalena Köppen , Dr. Stefan Bernhard
Sanktionen, seit Einführung des Bürgergeldes als „Leistungsminderungen“ bezeichnet, werden von den Vermittlungsfachkräften in den Jobcentern in unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt. Sie ...weiterlesen
7. Januar 2025 | Internationale und regionale Arbeitsmärkte
Ausbildungsabbrüche im regionalen Vergleich: Die Schere geht immer weiter auseinander
Die regionale Diskrepanz ist enorm: Der Anteil der Auszubildenden, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung abgebrochen haben, war beispielsweise in Pirmasens mit 42,5 Prozent fast viermal so hoch wie in ...weiterlesen