Das Startguthaben – als Teil der Idee eines persönlichen Erwerbstätigenkontos – sollen alle Bürgerinnen und Bürger bei Eintritt in das Berufsleben erhalten und im Verlauf des Erwerbslebens für unterschiedliche, klar definierte Zwecke nutzen können. Etwa für die Finanzierung von beruflicher Weiterqualifizierung, die nicht durch die Betriebe übernommen wird, für Existenzgründungen oder den Übergang in eine Selbstständigkeit, für Arbeitsreduzierungen oder Sabbaticals für Erziehung oder Pflege eines Angehörigen oder für den flexiblen Übergang in den Ruhestand.
Das könnte Sie interessieren...
30. Oktober 2025 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Oktober 2025
Der erste Anlauf eines wirtschaftlichen Aufschwungs zu Jahresbeginn ist ins Stocken geraten. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ging im zweiten Quartal 2025 preis-, saison- und kalenderbereinigt ...weiterlesen
In den kommenden Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter. Um den drohenden Verlust an Arbeitskräften abzumildern, hatte die Ampel-Koalition eine Einmalzahlung für diejenigen ...weiterlesen
24. Oktober 2025 | Arbeitsmarktpolitik
Mehr Arbeit, weniger Gleichheit? Bei den geplanten Steuervergünstigungen stellen sich gleichstellungspolitische Fragen
Jonas Aljoscha Weik , Prof. Dr. Enzo Weber , Susanne Wanger , Dr. Yvonne Lott
Die Bundesregierung beabsichtigt, Maßnahmen zur Verlängerung der Erwerbsarbeitszeit umzusetzen. Geplant sind die Abschaffung der täglichen zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, ...weiterlesen
