In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Das IAB definiert die Unterbeschäftigung als Summe von Erwerbslosen und Stiller Reserve. Im ILO-Konzept wird die Unterbeschäftigung zeitbezogen definiert; Unterbeschäftigte sind dort Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und entsprechend verfügbar sind.