Wollen Staatsangehörige aus Drittstaaten eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufnehmen, führt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung eine sogenannte „Vorrangprüfung“ durch.
Dabei wird unter allen arbeitslos und arbeitsuchend gemeldeten Personen geprüft, ob für die zu besetzende Stelle bevorrechtigte Bewerberinnen oder Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis haben.