Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Wissenschaftsfreiheitsgesetz trat am 12. Dezember 2012 bundesweit in Kraft. Dadurch haben die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten erhalten. Die Wissenschaftseinrichtungen können nach dem Gesetz ihre finanziellen Mittel flexibler und damit wirksamer, effizienter und zielorientierter als zuvor einsetzen.
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