Mit dem jüngst verabschiedeten Teilhabechancengesetz stehen neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose zur Verfügung. Das IAB wurde damit beauftragt zu untersuchen, wie diese Instrumente in den Jobcentern um- und von den Betrieben eingesetzt werden und welche Wirkungen sie auf die Geförderten haben.

Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind in Deutschland immer noch rund 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit andauert, desto schwieriger wird der Weg zurück in Beschäftigung. Die Betroffenen brauchen daher zielgenaue, individuelle Unterstützung.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Teilhabechancengesetz auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Seither stehen den Jobcentern in Deutschland zwei neue Instrumente zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu fördern. Die beiden Instrumente – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – sollen arbeitsmarkfernen Leistungsberechtigten einen Zugang zum Arbeitsleben ermöglichen und auf diese Weise ihre Beschäftigungschancen und Teilhabemöglichkeiten verbessern. Dazu übernehmen die Jobcenter jeweils einen nennenswerten Teil der anfallenden Lohnkosten.

Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das IAB die wissenschaftliche Evaluation der beiden Fördermaßnahmen. Im Fokus stehen die institutionelle Umsetzung der Instrumente in den Jobcentern, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkungen auf die Geförderten. Eine Zusammenfassung des Evaluationskonzepts kann auf der Homepage des IAB abgerufen werden.

Jeweils zum Jahresende 2020 und 2023 wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Begleitforschung informieren. Am IAB sind insgesamt sieben Forschungseinheiten an der Studie beteiligt. Für die Gesamtkoordination der Evaluation sind Dr. Martin Dietz (martin.dietz@iab.de) und Dr. Philipp Ramos Lobato (philipp.ramos-lobato@iab.de) zuständig.

Eine erste Stellungnahme des IAB zum Teilhabechancengesetz wurde bereits 2018 publiziert.

 

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