Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.iab-forum.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im August 2020 durchgeführt wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:
WCAG2.1 | Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung | Nutzung ohne Sehvermögen | Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft | Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen | Nutzung mit kognitiven Einschränkungen |
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Textalternativen (1.1) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Zeitbasierte Medien (1.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Anpassbarkeit (1.3) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Unterscheidbarkeit (1.4) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Tastaturerreichbarkeit (2.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar |
Ausreichend Zeit (2.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Navigierbarkeit (2.4) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Eingabemodalitäten (2.5) | vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Lesbarkeit (3.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Vorhersehbarkeit (3.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Kompatibilität (4.1) | vereinbar | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar | vereinbar |
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Diese Webseite wird überarbeitet. Im Zuge dessen werden die oben genannten Anforderungen der WCAG 2.1, die derzeit nur teilweise erfüllt werden, umgesetzt. Der Abschluss sämtlicher Arbeiten ist für 31. Dezember 2024 geplant.
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 23.03.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Post-Anschrift
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefonnummern
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1
1.1 Textalternativen
Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
1.2 Zeitbasierte Medien
Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.
1.3 Anpassbarkeit
Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
1.4 Unterscheidbarkeit
Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.
2.1 Tastaturerreichbarkeit
Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
2.2 Ausreichend Zeit
Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.
2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen
Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.
2.4 Navigierbarkeit
Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
2.5 Eingabemodalitäten
Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.
3.1 Lesbarkeit
Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.
3.2 Vorhersehbarkeit
Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.
3.3 Eingabehilfen
Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.
4.1 Kompatibilität
Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.
Leichte Sprache
Wichtige Inhalte aus dieser Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache.