Wir sind das IAB.
Das ist eine Abkürzung für: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Sie wollen mehr über das IAB erfahren?
Dann klicken Sie hier: Wer sind wir?
Hier geben wir Ihnen Informationen
über Barriere·freiheit auf unseren Internet·seiten.
Was ist eigentlich Barrierefreiheit?
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Auf unserer Internet·seite soll es keine Hindernisse
für Menschen mit Behinderungen geben.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen sollen viele Informationen
auf unserer Internet·seite verstehen können.
Zum Beispiel:
- Menschen mit einer Seh-Behinderung.
Diese Menschen können nur sehr schlecht sehen.
Manchmal könne diese Menschen
auch gar nichts mehr sehen.
- Menschen mit einer Hör-Behinderung.
Diese Menschen können nur schlecht hören.
Manchmal können diese Menschen
auch gar nichts mehr hören.
- Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
Diese Menschen verstehen manche Texte nicht so gut.
Zum Beispiel, weil darin viele schwere Wörter sind.
Für diese Menschen machen wir
unsere Internet·seite barriere·frei.
Das machen wir zum Beispiel durch diese Sachen:
- Auf unserer Internetseite gibt es
Videos in Gebärden·sprache.
Das ist eine besondere Sprache.
Man benutzt dafür die Hände.
Diese Sprache ist zum Beispiel
für Menschen mit einer Hör-behinderung.
- Screen·reader können die Informationen
auf unserer Internet·seite vorlesen.
Screen·reader sind Computer·programme.
Diese Computer·programme
lesen die Informationen auf einer Internetseite laut vor.
Das ist zum Beispiel wichtig
für Menschen mit einer Seh·behinderung.
- Auf unserer Internet·seite
gibt es Informationen in Leichter Sprache.
Dadurch verstehen viele Menschen
die Informationen auf unserer Internet·seite besser.
Zum Beispiel:
-
- weil die Texte in Leichter Sprache
größer geschrieben sind. - weil in den Texten in Leichter Sprache
weniger schwere Wörter sind.
- weil die Texte in Leichter Sprache
Wir halten uns an die Regeln für Barriere·freiheit
Es gibt bestimmte Gesetze zur Barriere·freiheit.
Die Politiker machen die Gesetze.
In Gesetzen stehen immer Regeln zu bestimmten Sachen.
An diese Regeln müssen sich die Menschen halten.
Sonst gibt es meistens eine Strafe für die Menschen.
Die Regeln für Barriere·freiheit stehen in diesen Gesetzen:
- UN–Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK
- Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
In diesen Gesetzen steht zum Beispiel:
- Wie muss eine barriere·freie Internet·seite sein?
- Welche Informationen müssen barriere·frei sein?
Das IAB versucht diese Regeln zur Barriere·freiheit
auf der Internet·seite einzuhalten.
Deshalb testen wir unsere Internet·seite auf Barriere·freiheit.
Mit dem Test prüft das IAB:
- Hat das IAB alle Vorschriften eingehalten?
- Wo gibt es noch Barrieren?
In der Erklärung zur Barriere·freiheit schreiben wir:
- Welche Informationen sind schon barriere·frei?
- Welche Informationen machen wir noch barriere·frei?
- Bis wann machen wir die Informationen barriere·frei?
Hier geht es zur Erklärung zur Barriere·freiheit:
https://job-futuromat.iab.de/barrierefreiheit.html
Achtung: Die Erklärung zur Barriere·freiheit
gibt es nur in Standard·sprache.
So können Sie dem IAB Barrieren melden
Sie haben noch eine Barriere gefunden?
Oder konnten Sie eine wichtige Information nicht finden?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid!
Sie können uns schreiben:
Das können Sie mit dem Kontakt-Formular machen.
Klicken Sie dafür hier: Kontakt-Formular
Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: BA-Inklusion@arbeitsagentur.de
Sie können anrufen.
Das ist die Telefon·nummer: 08 00 45 55 50 0
Der Anruf kostet nichts.
Sie können auch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Es gibt auch ein Service-Telefon
für Menschen mit einer Hör·behinderung.
Hier bekommen Sie mehr Informationen darüber:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/servicetelefon-fuer-menschen-mit-hoerbeeintraechtigungen
Achtung: Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Schlichtungs·stelle hilft Ihnen bei einem Streit
Behörden müssen auf Barriere·freiheit achten.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG.
Das IAB ist eine Behörde.
Deshalb können Sie sich über eine Barriere beschweren.
Sie können sich bei einer Schlichtungs·stelle beschweren.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen.
- sich vertragen.
Sie können sich zum Beispiel in diesem Fall beschweren:
Sie haben uns eine Barriere gemeldet. Die Barriere bleibt aber.
Bei der Schlichtungs·stelle arbeiten viele Menschen.
Diese Menschen helfen Ihnen bei einem Streit mit dem IAB.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Wollen Sie sich bei der Schlichtungs·stelle beschweren?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache stellen.
Sie können den Antrag auch in Gebärden·sprache stellen.
Hier gibt es mehr Informationen über den Antrag in Leichter Sprache:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/LS/LS_node.html
Sie können der Schlichtungs·stelle schreiben.
Das ist die Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Sie können dort auch anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 03 01 85 27 28 05