In einer umfangreichen empirischen Studie hat das IAB unter anderem untersucht, wie verbreitet Scheinselbständigkeit in Deutschland ist, und welche Gruppen besonders betroffen sind. Dabei liegt die Zahl der ermittelten Scheinselbständigen je nach juristischer Abgrenzung zwischen 235.000 und 436.000 Erwerbstätigen im Haupterwerb.

Das Auftreten von Scheinselbständigkeit deutet im Allgemeinen auf Abgrenzungsprobleme zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung hin. Neue Arbeitsformen machen die Abgrenzung nicht leichter. Gerade in einer sich immer stärker digitalisierenden Wirtschaft ist davon auszugehen, dass veränderte Formen der Erwerbsarbeit zum Einsatz kommen werden. Exemplarisch für diesen Trend steht die Entwicklung der plattformbasierten Arbeit beispielsweise in der Gig-Economy, in der kleine Aufträge kurzfristig an Freelancer vergeben werden, oder bei Fahrdiensten wie Uber und mytaxi. Der vorliegende Beitrag will empirische Grundlagen liefern und dabei folgende Fragen beantworten: Wann liegt Scheinselbständigkeit vor? Wie verbreitet ist das Phänomen in Deutschland? Wer ist davon betroffen? Und was sind die Konsequenzen für die Betroffenen?

Scheinselbständigkeit bezeichnet ein Vertragsverhältnis, bei dem Erwerbstätige laut Vertrag als Selbständige beauftragt werden, während bei objektiver Betrachtung die Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt sind. Den Betroffenen käme demzufolge ein arbeitsrechtlicher Schutz als Arbeitnehmer zu. Um Scheinselbständigkeit zu erfassen, wird daher im Arbeitsrecht der Arbeitnehmerbegriff von dem des selbständig Tätigen abgegrenzt.

Das bedeutet konkret, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland formal selbständig Erwerbstätige dann als abhängig Beschäftige gelten, wenn sie den Weisungen ihres Auftraggebers hinsichtlich der Art, der Zeit und des Orts der Leistungserbringung unterliegen, sie ferner verpflichtet sind, mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenzuarbeiten und dessen Arbeitsmittel zu nutzen.

Unterschiedliche Modelle zur Abgrenzung von Scheinselbständigkeit

In einer gemeinsamen Studie mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das IAB die Verbreitung von Scheinselbständigkeit und die soziale Lage der Betroffenen empirisch untersucht. Neben der vorherrschenden Abgrenzung von selbständiger und abhängig ausgeübter Erwerbstätigkeit, die wesentlich auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) basiert, wird in der Studie auch auf ein sogenanntes Alternativmodell zurückgegriffen, das vom Bochumer Arbeitsrechtler Rolf Wank entwickelt wurde und sich in bestimmten Punkten vom BAG-Modell unterscheidet. Eine ausführliche Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und empirischen Befunde zur Scheinselbständigkeit in Deutschland wurde in Band 365 der Reihe IAB-Bibliothek publiziert. Die empirischen Befunde wurden zudem im IAB-Kurzbericht 1/2017 zusammengefasst. Hier werden einige ausgewählte Aspekte beleuchtet.

Das BAG-Modell spiegelt neben der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die der Landesarbeitsgerichte wider und berücksichtigt die bei der Urteilsbildung zum Tragen gekommenen Abgrenzungskriterien. Es betont den Leitgedanken der „persönlichen Abhängigkeit”, die sich wiederum an den Kriterien „Weisungsgebundenheit” und „Eingliederung in die Organisation” festmacht. Eine Weisungsbindung kann in örtlicher, zeitlicher und fachlicher Hinsicht bestehen. Sind selbständig Erwerbstätige auf das Personal und auf die Arbeitsmittel des Auftraggebers in besonderer Weise angewiesen, kann eine formale Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers angenommen werden.

Das von Rolf Wank entwickelte Alternativmodell setzt an den Abgrenzungskriterien des BAG an, entwickelt diese jedoch aus einer rechtstheoretischen Perspektive weiter. Zentraler Leitgedanke seines Modells ist, dass unternehmerisches Handeln auf einem Markt geprägt ist von einer angemessenen Verteilung der Chancen und Risiken. Eine solche Verteilung ist nach Wank nicht gegeben, wenn ein Selbständiger keine inhaltliche unternehmerische Freiheit hat, keine eigene Unternehmensorganisation aufweist und nicht eigenständig am Markt auftritt.

Absolute Zahl der Scheinselbständigen ist seit 1995 nur unwesentlich gestiegen

Auf Basis des BAG-Modells schätzt die IAB-Studie die Zahl der im Hauptberuf scheinselbständig Beschäftigten auf rund 235.000. Dies entspricht etwa 0,7 Prozent aller Erwerbstätigen (ohne Beamte und Landwirte). Im Alternativmodell sind es 436.000, also circa 1,3 Prozent. Im Vergleich zur ersten Scheinselbständigen-Studie des IAB, die auf Daten von 1995 basierte und 1998 publiziert wurde, liefert die neuerliche Untersuchung keine Hinweise, dass sich die Zahl scheinselbständig Erwerbstätiger absolut wesentlich erhöht hätte. Relativ – also als Anteil an allen Selbständigen oder Erwerbstätigen – hat die Bedeutung sogar leicht abgenommen.

Die Studie zeigt, dass sich gerade die schwächeren Arbeitsmarktteilnehmer mit höherer Wahrscheinlichkeit in scheinselbständigen Erwerbspositionen befinden, während Erwerbstätige mit günstigen Arbeitsmarktvoraussetzungen häufiger Vertragskonstruktionen aushandeln können, die tatsächlich den rechtlichen Kriterien einer Solo-Selbständigkeit genügen. So sind jüngere Erwerbstätige unter 25 Jahren oder Erwerbseinsteiger mit höherer Wahrscheinlichkeit scheinselbständig als ältere Erwerbstätige oder solche mit längerer Erwerbserfahrung (siehe Abbildung 1). Das Risiko einer scheinselbständigen Beschäftigung erhöht sich überdies mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit; zudem ist es für Geringqualifizierte besonders ausgeprägt (siehe Abbildung 2).

Abbildung 1 zeigt den Einfluss des Alters auf die Wahrscheinlichkeit, scheinselbstständig zu sein. Marginale Effekte in Prozent. Quelle: IAB-Projekt "Quantitative Erfassung von scheinselbstständig Erwerbstätigen" ⒸIAB

Abbildung 2 zeigt den Zusammenhang von soziodemographischen Merkmalen und Arbeitslosigkeit mit der Wahrscheinlichkeit, scheinselbstständig zu sein. Quelle: IAB-Projekt "Quantitative Erfassung von scheinselbstständig Erwerbstätigen" ⒸIAB

Ein weiteres Ziel der Studie war es, Konsequenzen von scheinselbständiger Erwerbstätigkeit für die Betroffenen zu ermitteln. Dazu wurden die monatlichen Bruttoeinkommen von Scheinselbständigen im Haupterwerb mit den monatlichen Bruttoeinkommen von selbständig und abhängig Haupterwerbstätigen verglichen. Danach verdienen die beiden letztgenannten Gruppen im Schnitt jeweils rund 20 Prozent mehr als Scheinselbständige.  Dies gilt auch dann, wenn man relevante Drittvariablen wie Geschlecht, Qualifikation, Berufserfahrung, Migrationshintergrund, Kinder im Haushalt, Gesundheitszustand, Betriebsgröße, Region und Beruf herausrechnet (siehe Abbildung 3).

Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Personen mit ungünstigen Arbeitsmarktvoraussetzungen (zum Beispiel niedrigem Bildungsniveau, geringe Erwerbserfahrung, lange Zeiten von Arbeitslosigkeit) ohnehin schlechtere Verdienstchancen haben, auch wenn sie nicht scheinselbständig sind. Sie weisen zugleich ein höheres Risiko auf, scheinselbständig beschäftigt zu sein – was ebenfalls schon für sich genommen ihre Einkommenschancen schmälert. Treffen also beide Risiken zusammen, fällt der Einkommensrückstand besonders gravierend aus.

Abbildung 3: Abhängig Beschäftigte verdienen mehr als Scheinselbstständige

Fazit

Je nach Abgrenzungsmodell beläuft sich der Anteil der Scheinselbständigen im Haupterwerb etwa zwischen 0,7 und 1,3 Prozent aller Erwerbstätigen. Dieser Anteil ist seit 1995 leicht rückläufig. Das Risiko der Scheinselbständigkeit betrifft insbesondere Geringqualifizierte, Personen mit langer, auch kumulativer Arbeitslosigkeitserfahrung und Berufseinsteiger. Zudem verdienen Scheinselbständige im Schnitt deutlich weniger als abhängig und andere selbständig Erwerbstätige.

Literatur

Dietrich, Hans (1998): Erwerbsverhalten in der Grauzone von selbständiger und abhängiger Erwerbsarbeit. BeitrAB 205.

Dietrich, Hans; Patzina, Alexander (2017): Scheinselbständigkeit in Deutschland: Vor allem Geringqualifizierte und Berufseinsteiger gehören zu den Risikogruppen. IAB-Kurzbericht Nr. 1.

Dietrich, Hans; Patzina, Alexander; Wank, Rolf (Hrsg.) (2017): Scheinselbständigkeit in Deutschland – rechtliche Grundlagen und empirische Befunde. IAB-Bibliothek Nr. 364, Bielefeld.

Wank, Rolf (1997): Empirische Befunde zur „Scheinselbständigkeit“. Juristischer Teil des IAB-Projektes 4-448V. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 262a.

 

 

Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de