Der Gesetzgeber hat Geflüchteten, die aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind, den Zugang zum Ausbildungsmarkt weitgehend geöffnet. Manchen bleibt dieser Weg aber dennoch versperrt, weil ihre Identität als „ungeklärt“ gilt. Die Gründe dahinter sind vielschichtig und liegen keineswegs immer in der Verantwortung der Geflüchteten selbst.

In Deutschland leben rund 180.000 Menschen, die aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind – oft nach abgelehntem Asylantrag. Wer geduldet ist, hat einen unsicheren Aufenthaltsstatus, denn dieser bedeutet, dass die Abschiebung rechtlich nur ausgesetzt ist (§ 60a und § 60b Aufenthaltsgesetz). Gründe für eine Duldung können zum Beispiel kriegerische Konflikte im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit wegen Krankheit oder fehlender Verkehrsverbindung oder familiäre Bindungen zu Personen in Deutschland sein. Der Deutsche Bundestag gibt an, dass rund 74.000 Menschen wegen fehlender Reisedokumente geduldet werden.

Knapp 110.000 Menschen mit Duldung sind jünger als 30 Jahre. Seit 2009 hat der Gesetzgeber jungen Menschen, die geduldet sind, den Zugang zu betrieblicher Ausbildung und zu Instrumenten der Ausbildungsförderung weitgehend geöffnet. Schließen Menschen mit Duldung nun eine Ausbildung erfolgreich ab und üben sie anschließend eine qualifizierte Beschäftigung aus, können sie mittel- oder längerfristig einen sicheren Aufenthaltsstatus bis hin zur deutschen Staatsbürgerschaft erlangen (lesen Sie dazu auch einen Beitrag im IAB-Forum von Franziska Schreyer und Koautoren aus dem Jahr 2018). Perspektivisch eröffnen sich den Geflüchteten damit Zukunftschancen. Zugleich stehen dem Arbeitsmarkt dadurch mittel- und längerfristig wertvolle Fachkräfte zur Verfügung.

Der Weg in die Ausbildung kann aber versperrt sein, wenn die Identität der Geflüchteten mit Duldung ungeklärt ist und Behörden ihnen zuschreiben, nicht ausreichend an der Klärung der Identität mitzuwirken (eine 2019 erschienene Studie von Angela Bauer und Franziska Schreyer hat sich eingehender mit dieser Problematik befasst). Den Behörden liegen in diesem Fall keine gültigen Personendokumente vor, und es können Zweifel an den Angaben der Betroffenen zu ihrer Identität aufkommen. Somit bleibt diesen der Zugang zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und Aufenthaltssicherung in Deutschland in vielen Fällen verwehrt (siehe Infokasten „Rechtliche Regeln zu ungeklärter Identität und betrieblicher Ausbildung von Geflüchteten mit Duldung“).

Die Ursachen und Ereignisse, die hinter dem Phänomen der ungeklärten Identität liegen können, sind vielfältig. Sie reichen von fluchtbedingten Umständen über individuelle und kulturell-historische Faktoren bis hin zu behördlichem Handeln in Europa und zur Politik des Herkunftsstaates. Im Folgenden werden solche Ursachen und Ereignisse näher erläutert. Die Basis hierfür liefert ein qualitatives IAB-Projekt zur betrieblichen Ausbildung geduldeter Geflüchteter. Dafür wurden 34 Expertinnen und Experten aus Ausländerbehörden, dem Schulsystem und von Beratungsstellen sowie drei Geflüchtete befragt. Die Forscherinnen analysieren zudem laufend Gesetze und recherchieren bei Fachveranstaltungen, etwa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Jugendhilfe.

Ungeklärte Identität aufgrund fehlender oder ungültiger Personendokumente

Staatsbürgerschaftliche Identität wird in Europa durch Personendokumente nachgewiesen. In Deutschland reichen Pass oder Personalausweis in der Regel aus, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Ersatzweise oder ergänzend können auch Dokumente wie das Familienstammbuch, der Führerschein, die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunde (im Folgenden verkürzt: „Personendokumente“) zur Klärung herangezogen werden. Gilt die Identität von Geflüchteten als ungeklärt, liegen den Behörden häufig keine gültigen Personendokumente vor. Das kann sehr unterschiedliche Gründe haben.

Personendokumente existieren nicht oder kommen auf der Flucht abhanden

Manche Geflüchtete besitzen a priori keine Personendokumente. Dies kann etwa für Staatenlose gelten. Deren Zahl wird laut einer 2017 erschienenen Studie von Holger Hoffmann weltweit auf circa 10 Millionen geschätzt. Darunter sind zum Beispiel Kinder, die auf der Flucht geboren wurden.

Wie Interviews mit Beratungsfachkräften verdeutlichen, gehen vorhandene Personendokumente auf dem bisweilen Jahre andauernden Fluchtweg teils verloren. Julian Tangermann verweist in seinem 2017 erschienenen Bericht zum Beispiel darauf, dass Behörden in Transitstaaten Geflüchteten manchmal Identitätsdokumente abnehmen oder Schleuserinnen und Schleuser auf deren Vernichtung pochen. Und auch wenn die Geflüchteten Dokumente vorlegen können, werden diese von den Behörden bisweilen als gefälscht oder ungültig eingestuft.

Manche legen ihre Dokumente nicht vor oder machen falsche Angaben, um in Deutschland bleiben zu können

Geflüchtete mit Duldung legen ihre gültigen Dokumente aus Angst vor Abschiebung bisweilen nicht vor. Das ergaben Interviews, die für die IAB-Studie mit Expertinnen und Experten aus Ausländerbehörden, Schulen und Beratungsstellen geführt wurden. Liegen keine Dokumente vor, die die Zugehörigkeit zu einem Herkunftsstaat nachweisen, können Menschen in der Regel nicht in diesen zurückkehren – und damit ihre Abschiebung behindern.

Auch machen Geflüchtete mitunter falsche Angaben zu ihrer Identität. So berichtete ein Mitarbeiter einer Ausländerbehörde im Interview, dass vereinzelt Eltern in der Hoffnung, die Aufenthaltschancen ihrer Familie in Deutschland zu erhöhen, bei Behörden ein falsches Herkunftsland angeben (etwa Syrien statt Libanon). Laut Gesetzgeber gilt zwar, dass Heranwachsenden die betriebliche Ausbildung nur versagt werden kann, wenn sie selbst falsche Angaben gemacht haben (§ 60a, Abs. 6). Nichtsdestotrotz befinden sich junge Menschen in einer solchen Familienkonstellation in einem gravierenden Dilemma. Sie müssen zwischen dem eigenen Vorankommen und dem familiären Zusammenhalt wählen. Denn wenn sie um der Ausbildung willen ihre ganze Identität preisgeben, kann dies womöglich die Abschiebung ihrer Familie bedeuten. Der Mitarbeiter einer Ausländerbehörde schildert einen solchen Fall:

„Wir wussten, dass er das Schicksal seiner Eltern teilt, die ihm das Ganze ja eingebrockt haben durch die Falschangaben. Wir hatten ihm das Angebot gemacht: ‚Okay, wenn er sich von der Familie distanziert, uns richtige Angaben macht, dann […] hätte er die Möglichkeit, Ausbildung zu machen. […] Er hat gesagt: ‚Nee, also dann mache ich die Ausbildung lieber nicht und schütze meine Eltern und hoffe eigentlich, dass wir zusammen weiter hierbleiben.‘“

Es kann also vorkommen, dass Kinder dann keine Ausbildung antreten, um die restliche Familie vor Abschiebung zu schützen.

Auch potenziell Verfolgte und mögliche Straftäter verschleiern mitunter ihre Identität

Manche Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben mitunter ein Interesse daran, ihre Identität in Deutschland nicht gänzlich offenzulegen, weil sie zum Beispiel die Verfolgung durch Gruppen aus dem Herkunftsland fürchten. Dies wurde von einer jungen Frau berichtet, die vor drohender Zwangsverheiratung aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war. In einigen extremen Fällen haben aber auch Täter, die  Menschenrechtsverletzungen begangen haben, ein Interesse daran, ihre Identität zu verheimlichen, um so beispielsweise einer Strafverfolgung in Europa zu entgehen. Gleiches ist auch bei Extremistinnen und Extremisten denkbar, die in Europa Anschläge planen.

Das Pass- und Meldewesen in den Herkunftsländern ist nicht immer gut ausgebaut

Auch wenn Dokumente vorliegen, kann die Identität eines Geflüchteten nur dann zweifelsfrei bestimmt werden, wenn das Herkunftsland über ein etabliertes Personenstandswesen verfügt. Dass dies nicht immer der Fall ist, legen beispielsweise ein 2012 erschienener Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie eine 2017 erschienene Studie von Julian Tangermann nahe. Geflüchtete aus Afghanistan und Äthiopien berichteten zum Beispiel, dass insbesondere in ländlichen Regionen Hausgeburten nach wie vor verbreitet sind. Diese werden staatlicherseits aber oft nicht oder nur verzögert dokumentiert. (Geburts-)Dokumente mit präzisen Angaben liegen daher teils nicht vor.

Hinzu kommt: Tages- und monatsgenaue Angaben etwa zu Geburt und Verheiratung sind zwar in Europa, nicht aber in allen Regionen der Welt selbstverständlich. Solche Angaben haben kulturell nicht überall die gleiche Bedeutung, wie auch Melanie Griffiths in ihrer Studie aus dem Jahr 2012 feststellt. Dort wo Analphabetismus verbreitet ist, erinnern sich die Familien eher an die Jahreszeit einer Geburt („früher Winter“), weniger an den genauen Tag oder Monat, wie Geflüchtete aus Afghanistan und Äthiopien berichteten. Aufgrund der anderen Zeitrechnung könne es insbesondere im Falle von Afghanistan zu Unschärfen bei der Umrechnung von Tages-, Monats- und Jahresdaten in die mitteleuropäische Zeit kommen. Bei europäischen Behörden nährt das wiederum Zweifel, ob die Identitätsangaben richtig sind.

Auch in europäischen Behörden kommt es zu Fehlern

Beratungsfachkräfte thematisierten im Interview auch Fehler europäischer Behörden. So gingen Dokumente wiederholt auf dem Verwaltungsweg unter:

„Das muss man […] festhalten, dass sowas […] immer und immer wieder passiert: Dass Papiere von Flüchtlingen […] auf Ämtern verschwinden. Und es den Flüchtlingen in Rechnung gestellt wird.“

Überdies gibt es Hinweise auf ein manchmal grundsätzliches Misstrauen von Behördenangestellten gegenüber Geflüchteten. Ähnliches belegt eine Studie von Laura Affolter aus dem Jahr 2017. Auch Beratungsfachkräfte berichteten, dass Behörden teils Unterstellungen vornehmen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen:

„Beim Jonas, wo wir jetzt so ewig rum getan haben, aus X-Land […]: Die haben ihm nicht geglaubt, dass er der und der ist, aus dem und dem Land. […] Letztendlich kam jetzt raus, dass er nie gelogen hat, dass alles nur Unterstellung war.“

Herkunftsländer kooperieren nicht immer

Schließlich tragen manche Herkunftsländer und deren Auslandsvertretungen in Deutschland wenig zu Identitätsklärung und Beschaffung von Personen- und Reisedokumenten bei. Denn sie sind an der Rückkehr von Geflüchteten nicht immer interessiert, etwa wenn diese politisch oppositionellen Gruppen oder diskriminierten Minderheiten angehören. Zudem können Herkunftsländer von Rücküberweisungen Geflüchteter ökonomisch profitieren. Der Leiter einer Ausländerbehörde skizzierte im Interview Länder, bei denen Dokumente zum Befragungszeitpunkt kaum zu beschaffen waren:

„X-Land zum Beispiel: Da kriegen Sie keine […] Einreisepapiere. Y-Land: ganz schwierig, ja? Z-Land: ganz schwierig.“

Dass sie keinen Pass haben, beziehungsweise ihre Identität nicht nachgewiesen ist, dürfen die Behörden Menschen aus solchen Herkunftsländern dann nicht ankreiden:

„Das heißt: In den Fällen lassen wir eine Erwerbstätigkeit zu und eine Ausbildung ist ja eine Erwerbstätigkeit“, bestätigte der Leiter der Ausländerbehörde.

Fazit

Menschen in Europa weisen ihre Identität seit langem wie selbstverständlich über Personendokumente nach. Bei Geflüchteten ist dies aber bisweilen nicht selbstverständlich. Bei etlichen gilt die Identität als ungeklärt. Die Gründe sind vielfältig: Einige Geflüchtete sind staatenlos, anderen sind die Papiere auf der Flucht verlorengegangen. Auch kulturell unterschiedliche Zeitangaben, mangelnde Kooperation von Herkunftsländern oder Fehler bei Behörden in Europa spielen bei den ungeklärten Identitäten eine Rolle. Manche machen auch schlicht falsche Angaben, um in Deutschland bleiben zu können. Allgemein gilt: Ohne gültige Personendokumente sind Abschiebungen in der Regel nicht möglich. Auch deshalb legen Geflüchtete ihre teils vorhandenen Ausweisdokumente nicht vor.

Der Gesetzgeber hat jungen Menschen mit Duldung den Zugang zur betrieblichen Ausbildung weitgehend geöffnet, eine ungeklärte Identität versperrt vielen von ihnen jedoch den Weg dorthin. Wenn Ausländerbehörden die Identität Geflüchteter mit Duldung als ungeklärt und deren Mitwirkung an der Identitätsklärung als unzureichend einstufen, dürfen sie keine Beschäftigungserlaubnis erteilen (lesen Sie dazu den IAB-Kurzbericht von Franziska Schreyer und Koautoren aus dem Jahr 2015). Der Ausbildungsmarkt und die damit verbundenen Zukunftsperspektiven bleiben diesen jungen Menschen dann verschlossen und dem Arbeitsmarkt fehlen sie später als Fachkräfte.

Ist es daher wirklich zielführend, den Zugang der Betroffenen zu betrieblicher Ausbildung derart eng mit dem staatlichen Interesse an Identitätsklärung zu verknüpfen? Hilfreich könnte eine Diskussion darüber sein, inwieweit jungen Menschen mit Duldung eine Ausbildung unabhängig von einer parallel stattfindenden Identitätsklärung erlaubt werden könnte, an der die Betroffenen mitwirken müssen. Vielleicht wäre auch zu überlegen, eine Beschäftigungserlaubnis erst bei der anschließenden Beschäftigung als Fachkraft verpflichtend zu machen, nicht aber bei der Ausbildung. Der Gesetzgeber würde damit den Wert von Bildung für jeden jungen Menschen in Deutschland betonen, unabhängig von dessen Hintergrund.

Rechtliche Regeln zu ungeklärter Identität und betrieblicher Ausbildung von Geflüchteten mit Duldung

Junge Menschen mit Duldung können eine betriebliche Ausbildung nur aufnehmen, wenn die örtlich zuständige Ausländerbehörde ihr zustimmt und eine Beschäftigungserlaubnis dafür erteilt. Die Ausländerbehörde darf die Ausbildung einem „Ausländer, der eine Duldung besitzt“ unter anderem dann nicht erlauben, wenn „aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können“. Zu vertreten hat „ein Ausländer die Gründe […] insbesondere, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt“ (§ 60a Absatz 6 sowie § 60c Absatz 2 Aufenthaltsgesetz). Personen, deren Identitätsangaben die Behörden anzweifeln, sind verpflichtet, an der Identitätsklärung mitzuwirken. Die rechtlichen Regeln sowie der vielschichtige Prozess der aufenthaltsrechtlichen Identitätsklärung werden in der 2019 erschienenen Studie von Angela Bauer und Franziska Schreyer detaillierter beschrieben.

Literatur

Affolter, Laura (2017): Asyl-Verwaltung kraft Wissen: Die Herstellung von Entscheidungswissen in einer Schweizer Asylbehörde. In: C. Lahusen & S. Schneider (Hrsg.): Asyl verwalten. Zur bürokratischen Bearbeitung eines gesellschaftlichen Problems.

Bauer, Angela; Schreyer, Franziska (2019): Ausländerbehörden und Ungleichheit: Unklare Identität junger Geflüchteter und der Zugang zu Ausbildung. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Jg. 39, H. 1, S. 112–142. Open Access.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Hrsg.) (2012): Maßnahmen und Herausforderungen bei der Identitätsfeststellung im Rahmen des Asylverfahrens sowie von Abschiebungen.

Griffiths, Melanie (2012): Anonymous Aliens? Questions of Identification in the Detention and Deportation of Failed Asylum Seekers. Population, Space and Place 18, S. 715–727.

Hoffmann, Holger (2017): Staatenlosigkeit – Rechte und rechtliche Folgen. Asylmagazin 9, S. 325–334.

Schreyer, Franziska; Bauer, Angela; Kohn, Karl-Heinz P. (2018): Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern. In: IAB-Forum, 01.03.2018.

Schreyer, Franziska; Bauer, Angela; Kohn, Karl-Heinz P. (2015): Betriebliche Ausbildung von Geduldeten: Für den Arbeitsmarkt ein Gewinn, für die jungen Fluchtmigranten eine Chance. IAB-Kurzbericht Nr. 1.

Tangermann, Julian (2017): Identitätssicherung und –feststellung im Migrationsprozess. Herausforderungen und Praktiken im deutschen Kontext. Working Paper 76 des Forschungszentrums des BAMF.

Weitere Literaturhinweise sowie Zugang zu weiterführenden Informationen zum Thema „Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt“ finden Sie auf der gleichnamigen IAB-Infoplattform.

Bauer, Angela; Schreyer, Franziska (2020): Die Gründe für eine ungeklärte Identität von Geflüchteten sind vielfältig, In: IAB-Forum 21. Juli 2020, https://www.iab-forum.de/die-gruende-fuer-eine-ungeklaerte-identitaet-von-gefluechteten-sind-vielfaeltig/, Abrufdatum: 22. November 2024