Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse können Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Betriebliche Maßnahmen können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
14. September 2026 | Arbeitsmarkt im Strukturwandel
Regionale Beschäftigungspolitik für eine erfolgreiche industrielle Erneuerung – was wirkt?
In vielen OECD-Ländern müssen aufgrund von Handelskonflikten, technologischem Fortschritt und dem weltweiten Wettbewerb um die Technologieführerschaft umfassende Transformationsprozesse bewältigt ...weiterlesen
10. September 2026 | Digitale Transformation
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 2/2026: Die Zahl der offenen Stellen ist insbesondere bei unternehmensnahen Dienstleistungen rückläufig
Prof. Dr. Nicole Gürtzgen , Dr. Alexander Kubis , Dr. Martin Popp
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot beläuft sich im zweiten Quartal 2026 insgesamt auf 1,02 Millionen Stellen. Damit ist die Zahl der offenen Stellen um 35.000 oder rund 3 Prozent im Vergleich ...weiterlesen
9. September 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Zwischen Favela und Jobcenter: Ein Blick auf Brasilien schärft die Wahrnehmung
Schon als Studentin arbeitete Claudia Globisch in einem Straßenkinderprojekt in São Paulo. Heute erforscht sie gemeinsam mit brasilianischen Kolleg*innen, wie die Arbeitsverwaltung hier und dort ...weiterlesen