Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die sich an Arbeitslose im SGB III (Arbeitslosenversicherung) richtet. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Zuschuss bei einer Existenzgründung und hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt werden, um so ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Höhe entspricht dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro.
Das könnte Sie interessieren...
8. Juni 2026 | Betriebliche Arbeitswelt
IAB-Stellenerhebung 1/2026: Online-Medien sind bei der Personalsuche auf dem Vormarsch
Im ersten Quartal 2026 gab es bundesweit 1,15 Millionen offene Stellen – 105.800 oder rund 8 Prozent weniger als im Vorquartal. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 lag die Zahl um 23.800 Stellen ...weiterlesen
29. Mai 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Mai 2026
Im ersten Quartal 2026 ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent gewachsen. Dazu haben insbesondere die Exporte und die Ausgaben des Staates ...weiterlesen
18. Mai 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Männer nutzen persönliche Netzwerke zur Jobsuche etwas häufiger und gezielter als Frauen
Kontakte zu Verwandten und Bekannten spielen bei der Jobsuche sowohl für Männer als auch für Frauen eine wichtige Rolle. Dies zeigt eine IAB-Befragung von Personen, die innerhalb von vier Wochen ...weiterlesen