Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die sich an Arbeitslose im SGB III (Arbeitslosenversicherung) richtet. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Zuschuss bei einer Existenzgründung und hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt werden, um so ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Höhe entspricht dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro.
Das könnte Sie interessieren...
15. September 2025 | Digitale Transformation
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 2/2025: Die Vakanzrate ist wieder auf das Niveau der zweiten Corona-Lockdown-Phase zurückgefallen
Prof. Dr. Nicole Gürtzgen , Dr. Alexander Kubis , Dr. Martin Popp
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist im zweiten Quartal 2025 in fast allen Wirtschaftsbereichen rückläufig und beläuft sich insgesamt auf 1,06 Millionen Stellen. Die Vakanzrate, also der ...weiterlesen
Ende März 2024 traten neue Leistungsminderungen gegen sogenannte Totalverweigerer in Kraft. Damit sollte diese sehr kleine Teilgruppe unter den Bürgergeldbeziehenden stärker sanktioniert werden ...weiterlesen
10. September 2025 | Bildung und Qualifizierung
Erste Ergebnisse der neuen BA-BIBB-IAB-Bewerberstudie: Erfahrungen bei der Berufsorientierung machen den Unterschied
Wie der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben verläuft, ist richtungweisend für die zukünftigen Arbeitsmarktchancen junger Menschen. Vor welchen Herausforderungen stehen die heutigen ...weiterlesen