Der gesetzliche Mindestlohn wird im Januar 2025 von 12,41 auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Dieser Beschluss der Bundesregierung im Jahr 2023 erfolgte auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, welche eine Anhebung des Mindestlohns in zwei Jahresschritten vorsah – von 12,00 auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025.
Die deutliche Anhebung des Mindestlohns Anfang 2022 führte zu einem sprunghaften Anstieg bei den davon betroffenen Betrieben von rund 6 auf rund 23 Prozent. Mit der darauffolgenden Erhöhung im Jahr 2024 sank dieser Anteil auf rund 18 Prozent. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Abwärtstrend auch mit der nächsten Erhöhung zum 1. Januar 2025 fortsetzen wird. So werden deutschlandweit voraussichtlich rund 17 Prozent der Betriebe von der kommenden Erhöhung auf 12,82 Euro betroffen sein.
Dieser kontinuierliche Rückgang der Mindestlohnbetroffenheit kann unter anderem auf die allgemeine Lohnentwicklung zurückgeführt werden. Die geplante Erhöhung von 12,41 auf 12,82 Euro entspricht einem Anstieg von 3,3 Prozent – der Zuwachs beim Nominallohnindex lag mit 6,4 Prozent im ersten Quartal und 5,4 Prozent im zweiten Quartal 2024 deutlich darüber.
Auffällig ist, dass sich der Unterschied zwischen Ost und West über die Jahre stark verringert hat. Im Jahr 2015 waren in Ostdeutschland deutlich mehr Betriebe betroffen als in Westdeutschland. Die damalige Differenz von 20 Prozentpunkten ist bis 2024 auf nur noch 2 Prozentpunkte geschrumpft.
Hinweis: Die unterjährige Kurzbefragung im Jahr 2024 wurde finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU und dem IAB.
Autorin
Weitere Literatur zum Thema
Georgieva, Kalina; Hohendanner, Christian (2024): Von der jüngsten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns waren 18 Prozent der Betriebe und 5 Prozent der Beschäftigten betroffen, In: IAB-Forum 16. Mai 2024.