Die „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus rücken. Schärfere Regeln bei Sanktionen, Schonvermögen und der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch können zudem die öffentliche Akzeptanz der Grundsicherung stärken. Mit der Betonung von Qualifizierung als ein Baustein für eine nachhaltige Beschäftigungsintegration bleibt ein wichtiges Anliegen des Bürgergeldes erhalten. Dies gilt auch für die im Koalitionsbeschluss anerkannte Notwendigkeit, unterschiedliche Lebenslagen in Beratung und Betreuung noch stärker zu berücksichtigen.

Vergangene Woche hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD seine Beschlüsse zur Reform des SGB II vorgestellt – und damit präzisiert, was in Grundzügen bereits im Koalitionsvertrag angelegt war: Das Bürgergeld soll zu einer „neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, Rechte und Pflichten stärker auszubalancieren und letztere verbindlicher zu regeln.

Nachgesteuert wird vor allem in den Bereichen, die in der öffentlichen Debatte um die Einführung des Bürgergeldes besonders heftig kritisiert wurden – etwa die Einführung einer Karenzzeit für die Vermögensanrechnung sowie die Entschärfung der Sanktionsregelungen (lesen Sie dazu eine 2023 publizierte Studie von Matthias Diermeier und anderen). Die Bürgergeldreform wurde dafür kritisiert, dass sie die materielle Absicherung zu stark betont, Arbeitsanreize geschwächt und den Jobcentern zugleich die Möglichkeit genommen habe, mangelnde Mitwirkungsbereitschaft wirksam zu sanktionieren.

Entsprechend sind die Beschlüsse der aktuellen Bundesregierung deutlich vom Prinzip des Forderns geprägt. Im Zentrum stehen höhere Verbindlichkeit im Vermittlungsprozess und Änderungen bei den Sanktionsregelungen. Gleichzeitig bleiben zentrale Leitideen des Bürgergeldes erhalten, etwa die Bedeutung von beruflicher Qualifizierung zur Unterstützung einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration. Auch weitere Vorhaben wie der geplante Ausbau der Gesundheitsförderung bei psychischen Erkrankungen von Leistungsberechtigten, knüpfen an die – im Kern richtige – Idee des Bürgergeldes an, individuelle Arbeitsmarktbarrieren stärker in den Blick zu nehmen, wie dies etwa beim 2023 eingeführten ganzheitlichen Coaching der Fall ist.

Vom Kooperationsplan dürfte hauptsächlich der Name bleiben

Mit dem Kooperationsplan soll ein programmatisches Kernelement des Bürgergeldes reformiert werden – jenes Instrument, das ursprünglich für eine kooperative und vertrauensvolle Neuausrichtung im Verhältnis von Sozialstaat und Leistungsberechtigten stand. Während die darin festgehaltenen Beschlüsse bislang nicht rechtsverbindlich sind, soll der Kooperationsplan künftig nach dem ersten Verstoß einseitig vom Jobcenter als Verwaltungsakt erlassen werden können und dann sanktionsbewehrt sein. Zuvor bleibt er jedoch sanktionsfrei – ein Element, das als eine Art Vertrauensvorschuss verstanden werden kann, und ihn zumindest in der Anfangsphase von der früheren Eingliederungsvereinbarung unterscheidet.

Gleichwohl birgt die Neufassung des Kooperationsplans die Gefahr, dass er im Beratungsprozess durch einen juristischen Schriftsatz ersetzt wird und sich damit weit von der Idee eines partnerschaftlichen, Verbindlichkeit schaffenden Kontrakts mit den Leistungsberechtigten entfernt.

Damit drohen sich die Probleme zu wiederholen, die bereits den Einsatz der Eingliederungsvereinbarung prägten: Sie war von den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten dominiert und wurde aus Sicht der Arbeitsvermittlung vielfach als „lang und schwer verständlich“ kritisiert (lesen Sie dazu auch einen 2021 im IAB-Forum erschienenen Beitrag von Sarah Bernhard und Monika Senghaas).

Auch der Fortbestand des Schlichtungsverfahrens in seiner heutigen Form dürfte damit zur Disposition stehen. Es wurde mit dem Bürgergeldgesetz als unabhängige Instanz der Konfliktbeilegung eingeführt, wenn sich Fachkraft und Leistungsberechtigter bei der Ausarbeitung des Kooperationsplans nicht einigen konnten. In der Praxis spielte das Instrument aber bislang nur eine ungeordnete Rolle, wie Magdalena Köppen und Sarah Bernhard jüngst in einem Beitrag für das IAB-Forum gezeigt haben. Mit der geplanten Änderung beim Kooperationsplan dürfte sich daran auch kaum etwas ändern.

Die Reformpläne zielen auf verschärfte Sanktionen, lassen wichtige Details aber offen

Im Mittelpunkt der Beschlüsse stehen zweifellos die geplanten Änderungen bei den Sanktionsregelungen. Wie bereits beim Kooperationsplan deuten die Vorhaben auch hier auf eine Rückkehr zu früheren Regelungen hin. Geplant sind höhere Kürzungssätze sowohl bei Meldeversäumnissen als auch bei Pflichtverletzungen. Unklar bleibt allerdings die Dauer der Kürzungen und damit auch, ob es sich insoweit tatsächlich um eine Verschärfung handelt.

Sollten die Kürzungen über drei Monate gelten, fielen die Sanktionen im Vergleich zum Bürgergeld und teilweise auch gegenüber den davor geltenden Regelungen deutlich strenger aus. Beschränken sie sich hingegen auf einen Monat, fielen sie bei Pflichtverletzungen milder als jene aus, die unmittelbar nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom November 2019 in Kraft waren.

Beim dritten Meldeversäumnis sowie bei der Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen, soll der Regelbedarf fortan sogar vollständig entfallen. Im Falle eines Meldeversäumnisses könnten zudem die Kosten der Unterkunft vorübergehend einbehalten werden. Diese Neufassung dürfte die sogenannte Ex-ante-Wirkung von Sanktionen – also ihren präventiven Effekt – tendenziell verstärken. Dass bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitsaufnahme erhöhen kann, konnte Markus Wolf in einer jüngeren Studie zeigen.

Entscheidend für die Wirksamkeit der Reform wird zudem sein, ob die neuen Regelungen für die Jobcenter handhabbar ausgestaltet werden und dabei zugleich den verfassungsrechtlichen Vorgaben standhalten. Es ist noch nicht absehbar, ob mit den neuen angedachten Regelungen eine vollständige Kürzung der Regelleistung tatsächlich häufiger verhängt wird. Bisher spielten sie in der Praxis jedenfalls kaum eine Rolle (lesen Sie hierzu auch den 2025 erschienen Beitrag von Maximilian Schiele und Kollegen im IAB-Forum).

Karenzzeit Vermögen: Wie ihre Einführung ist auch ihre Abschaffung lediglich Symbolpolitik

Unzweifelhaft verschärft werden sollen die Regelungen zu den Karenzzeiten für Vermögen und Unterkunftskosten. Beim Vermögen entfällt die Karenzzeit, in der höheres Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs derzeit unberücksichtigt bleibt. Die im Koalitionsbeschluss angedeutete neue altersabhängige Staffelung des Schonvermögens orientiert sich erkennbar an den Regelungen vor Einführung des Bürgergeldes und dürfte die seit 2023 deutlich angehobenen Beträge – vor allem für kinderreiche und jüngere Leistungsbeziehende – wieder reduzieren. Sollte sich die Höhe des Schonvermögens an bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung bemessen, um die „Lebensleistung“ der Betroffenen stärker zu berücksichtigen, droht in der konkreten Umsetzung ein hoher bürokratischer Aufwand.

Insgesamt ist anzunehmen, dass von dieser Verschärfung nur wenig Leistungsbeziehende tatsächlich betroffen sein werden, wie der IAB-Forschungsbericht 14/2025 von Kerstin Bruckmeier und anderen zeigt. Befunde zu dem mit dieser Regelung angestrebten Ziel, die Arbeitssuche zu erleichtern und so die Arbeitsmarktintegration zu verbessern, liegen zudem nicht vor.

Etwas anders liegt der Fall bei der Karenzzeit für die Wohnkosten. Sebastian Bähr und andere zeigen in einem aktuellen Beitrag für das IAB-Forum, dass die Sorge vor einem Wohnungsverlust unter Bürgergeldbeziehenden weit verbreitet ist und die Wohnsituation in den Beratungsgesprächen im Jobcenter häufig Thema ist. Sie hat also aus Sicht der Betroffenen eine höhere Bedeutung als die Karenzzeit beim Vermögen. Vermutlich auch deswegen sieht der Beschlusstext lediglich eine Abschaffung der Karenzzeit Wohnen bei „unverhältnismäßig hohen“ Unterkunftskosten vor.

Dennoch dürfte auch diese Maßnahme vor allem symbolischen Charakter haben. Denn die Jobcenter selbst zeigen sich mehrheitlich skeptisch, was die positiven Effekte der Karenzzeit bei den Wohnkosten auf die Arbeitsmarktintegration angeht. Schon bei Einführung der Karenzzeit gab es kaum empirische Evidenz dafür, dass diese die Arbeitsuche – wie von der damaligen Bundesregierung intendiert – beschleunigen könnte.

Mit dem Nachhaltigkeitsgedanken wird ein Kernanliegen der Bürgergeldreform bewahrt

Der sogenannte Vermittlungsvorrang war mit dem Bürgergeldgesetz zugunsten einer nachhaltigen Integrationsstrategie ausgesetzt worden. Auch die „neue Grundsicherung“ hält an diesem gut begründeten Anliegen fest. Zwar soll die Arbeitsvermittlung künftig wieder Priorität haben, doch bleibt die Möglichkeit bestehen, Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschalten – immer dann, wenn sie eine nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt versprechen.

Angesichts der nachweislich positiven Beschäftigungswirkung beruflicher Weiterbildung sowie der häufig nur kurzen Dauer von Arbeitsaufnahmen aus der Grundsicherung heraus ist dies eine richtige Entscheidung. Allerdings ist die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach der Bürgergeldreform nicht gestiegen.

Künftig sollen zudem Kontaktdichte und Vermittlungsbemühungen bei langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten gezielt erhöht werden. Ein ähnlicher Ansatz wurde bereits vor Jahren mit der sogenannten Berliner Joboffensive erfolgreich umgesetzt, allerdings für marktnahe Leistungsberechtigte, wie eine Studie von Michael Fertig und anderen aus dem Jahr 2015 belegt.

Vergleichbare Strategien kamen zuletzt auch im Rahmen des sogenannten Job-Turbos für geflüchtete Menschen im SGB II – ersten Hinweisen nach erfolgreich – zum Einsatz, wie Jens Hainmüller und Kollegen in einer aktuellen Studie zeigen. Darüber hinaus sollen die Betreuung und Beratung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren sowie von Leistungsbeziehenden mit (psychischen) Erkrankungen gestärkt werden.

Ein verbesserter Betreuungsschlüssel setzt jedoch einen effizienteren Einsatz der vorhanden Personalkapazitäten in den Jobcentern voraus, wenn er nicht zu Lasten anderer Gruppen von Leistungsberechtigten gehen soll. Gerade der Verwaltungsaufwand stellt dabei ein zentrales operatives Hemmnis für die Arbeitsvermittlung dar, wie Philipp Ramos Lobato und andere auf Basis einer Befragung von Jobcenter-Geschäftsführungen in einer aktuellen Studie zeigen.

Offen bleibt auch, ob dieses Vorhaben mit der angekündigten Ausrichtung der Beratung und Betreuung an der Arbeitsmarktnähe der Leistungsberechtigten im Einklang steht. Sollten sich die Jobcenter künftig verstärkt auf arbeitsmarktnahe Leistungsbeziehende konzentrieren, besteht das Risiko, dass strukturell benachteiligte Gruppen aus dem Blick geraten. Vorübergehend kann solch eine Schwerpunktsetzung angesichts der derzeit trüben Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und der drohenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit jedoch sinnvoll sein.

In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich aus der angekündigten Neudefinition des Erwerbsfähigkeitsbegriffs ergeben. Sie entscheidet letztlich darüber, wer künftig als integrierbar“ – weil erwerbsfähig – gilt und damit auch, wem der Sozialstaat weiterhin die Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt einräumt. Die Möglichkeit einer Aussteuerung der betreffenden Personen aus der Grundsicherung muss daher sorgfältig abgewogen werden – nicht zuletzt, weil sie im Regelfall unumkehrbar sein dürfte, gesundheitliche Einschränkungen aber nur vorübergehender Natur sein können. Zudem würde ein solcher Übergang in die Erwerbsminderungsrente den Abbau erheblicher rechtlicher Hürden erfordern.

Fazit: Eine deutliche Akzentverschiebung, aber keine Abwicklung des Bürgergeldes

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses markieren eine deutliche Akzentverschiebung in der Ausrichtung der Grundsicherung, allem Anschein nach jedoch keine vollständige Abkehr von den Reformansätzen des Bürgergeldes. Aktivierung, Pflichten und Sanktionen werden in den Reformplänen wieder deutlich stärker betont, und mit der Karenzzeit Vermögen wird zudem ein weiterer Zankapfel in der öffentlichen Auseinandersetzung beseitigt. Gleichzeitig bleiben andere Elemente der Bürgergeld-Reform erhalten – insbesondere die grundlegende Bedeutung einer nachhaltigen und qualifizierungsorientierten Integrationspolitik.

In diesem Zusammenhang ist es als positives Signal zu werten, dass die Bundesregierung trotz angespannter Haushaltslage die Eingliederungsleistungen des SGB II jüngst aufgestockt hat. Denn arbeitsmarktpolitische Förderung leistet, gerade für die große Zahl arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter in der Grundsicherung, nachweislich einen wirksamen Beitrag auf dem Weg (zurück) in Beschäftigung. An ihrem Beitrag zur Arbeitsmarktintegration wird sich auch die jüngste Reform messen lassen müssen.

Insgesamt schreiben die aktuellen Reformpläne ein vertrautes Muster in der Geschichte der Grundsicherung fort: Wie zahlreiche Gesetzesänderungen zuvor ringen auch sie um eine zweckmäßige und zugleich gesellschaftlich akzeptierte Balance zwischen fordernden und fördernden Elementen.

Wie Jan Gellermann und andere in einem aktuellen Beitrag für den Wirtschaftsdienst betonen, benötigt gerade ein Leistungssystem, das – wie das Bürgergeld – von grundsätzlich arbeitsorientierten und sich grundsätzlich regelkonform verhaltenden Leistungsberechtigten ausgeht, eine institutionelle Absicherung ihrer finanziellen Tragfähigkeit und ihrer gesellschaftlichen Legitimität durch Mitwirkungsregeln, die im Zweifelsfall auch durchsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund dürften die aktuellen Pläne dazu beitragen, das System im Kern zu bewahren.

In aller Kürze

  • Die Reformpläne der Bundesregierung markieren keine Abkehr vom Bürgergeld, wohl aber eine deutliche Akzentverschiebung hin zu mehr Verbindlichkeit, Pflichten und Sanktionen.
  • Andere Elemente der Bürgergeld-Reform bleiben grundsätzlich erhalten, etwa der Fokus auf nachhaltige und qualifizierungsorientierte Arbeitsmarktintegration.
  • Insgesamt deutet sich kein Systemwechsel an, sondern die fortgesetzte Suche nach einer ausgewogenen und gesellschaftlich tragfähigen Balance zwischen fördernden und fordernden Elementen.

Literatur

Bähr, Sebastian; Mense, Andreas; Wolf, Katja (2025): Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: Erste Befunde zur „Karenzzeit Wohnen“ zeigen bestenfalls ein gemischtes Bild. In: IAB-Forum, 3.4.2025.

Bernhard, Sarah; Senghaas, Monika (2021): Eingliederungsvereinbarungen im Jobcenter schaffen Verbindlichkeit, aber die Mitwirkungspflichten dominieren (Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“). In: IAB-Forum, 7.7.2021.

Bruckmeier, Kerstin; Sommer, Maximilian; Bernhard, Sarah; Wiemers, Jürgen (2025): Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld. IAB-Forschungsbericht Nr. 14.

Collischon, Matthias; Stegmaier, Jens; Wolf, Markus; Wolff, Joachim (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum, 20.12.2023.

Diermeier, Matthias; Engler, Jan Felix; Schäfer, Holger (2023): Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergelds. IW-Trends, Vierteljahrsschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung.

Fertig, Michael (2015): Quantitative Wirkungsanalysen zur Berliner Joboffensive. IAB-Forschungsbericht Nr. 6.

Gellermann, Jan; Penz, Reinhard; Philipp Ramos Lobato, Philipp (2025): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1.

Hainmüller, Jens; Marbach, Moritz; Hangartner, Dominik; Harder, Niklas; Vallizadeh, Ehsan (2025): Refugee Labor Market Integration at Scale: Evidence from Germany’s Fast-Track Employment Program. IPL-Working Paper.

Köppen, Magdalena; Bernhard, Sarah (2025): Das neue Schlichtungsverfahren soll Uneinigkeiten zwischen Jobcenter und Bürgergeldberechtigten frühzeitig klären – IAB-Forum. In: IAB-Forum, 19.5.2025.

Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher; Bernhard, Sarah (2025): Was Jobcenter-Beschäftigte über das Bürgergeld denken. Wirtschaftsdienst 105 (10) (im Erscheinen).

Schiele, Maximilian; Tübbicke, Stefan; Wolf, Markus; Wolff, Joachim (2025): 100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die „nachhaltig“ Arbeit verweigern, werden nur sehr selten verhängt (Serie „Bürgergeld“). In: IAB-Forum, 12.9.2025.

Wolf, Markus (2024): Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung: Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung. IAB-Kurzbericht Nr. 15.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251017.01

Bruckmeier, Kerstin; Ramos Lobato, Philipp; Wolff, Joachim (2025): Die „neue Grundsicherung“ – kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung, In: IAB-Forum 17. Oktober 2025, https://iab-forum.de/die-neue-grundsicherung-kein-grundlegender-systemwechsel-aber-eine-partiell-sinnvolle-neujustierung/, Abrufdatum: 18. October 2025

 

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