Zum 1. Januar 2026 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Das Plus von 8,4 Prozent liegt damit deutlich über der vom Statistischen Bundesamt ermittelten allgemeinen Lohnsteigerung von 4,9 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet laut einer Befragung dennoch keine negativen Effekte auf die Gesamtbeschäftigung. Die Minderheit der Agenturen mit negativen Erwartungen hat sich im Vergleich zur Erhöhung von 2022 allerdings verdreifacht. Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte.

Rund 10 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse wurden zuletzt mit einem Stundenlohn unterhalb des seit dem 1. Januar dieses Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro vergütet, wie Nicole Gürtzgen, Martin Popp und Antonia Commentz im IAB-Kurzbericht 15/2025 feststellen. Besonders betroffen sind ihrer Analyse zufolge Minijobs mit einem Anteil von etwa 39 Prozent, bei den sozialversicherungspflichtigen Jobs sind es dagegen nur rund 5 Prozent. Mit Blick auf die betroffenen Branchen fällt die aktuelle Erhöhung für das Gastgewerbe und für die Land­ und Forstwirtschaft überdurchschnittlich ins Gewicht.

Grundsätzlich gibt es eine Fülle an Möglichkeiten, mit denen Betriebe auf eine Erhöhung des Mindestlohns reagieren können. Dazu gehören höhere Preise, eine Steigerung der Produktivität, die Inkaufnahme sinkender Unternehmensgewinne, aber auch ein Abbau von Beschäftigung. In letzterem Fall ist es auch denkbar, dass Beschäftigte in Betriebe mit höherer Produktivität wechseln, welche die höheren Lohnkosten finanzieren können.

Angesichts der Kostensteigerungen und der insgesamt schwachen wirtschaftlichen Lage in Deutschland stellt sich die Frage, ob sich die jüngste Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro auf die Beschäftigung auswirken könnte, zumal die unteren Löhne laut IAB-Lohnmonitor zuletzt ohnehin überproportional gestiegen sind (lesen Sie hierzu den IAB-Forschungsbericht 21/2025 von Hermann Gartner, Bajai Resch und Enzo Weber).

Insgesamt wurden 150 Arbeitsagenturen um ihre Einschätzung gebeten

Um dieser Frage nachzugehen, wurden die 150 regionalen Arbeitsagenturen im Rahmen der monatlichen Befragung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) um ihre diesbezügliche Einschätzung gebeten (diese Befragung bildet auch die Grundlage für das IAB-Arbeitsmarktbarometer und den Arbeitskräfteknappheits-Index).

Wie Christian Hutter und andere im IAB-Kurzbericht 20/2013 schildern, stehen die regionalen Arbeitsagenturen nicht nur mit den Arbeitsuchenden, sondern auch mit den Betrieben in regelmäßigem Austausch, zum Beispiel durch den Arbeitgeberservice. Deshalb können sie auch in Fragen der Mindestlohnerhöhung eine fundierte Einschätzung über potenzielle Reaktionen der Betriebe vor Ort abgeben. Bereits zur Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 und zur starken Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 wurden ihnen entsprechende Sonderfragen gestellt (lesen Sie dazu die 2016 und 2022 erschienenen Auswertungen der Befragungsergebnisse von Christian Hutter und Enzo Weber).

Im Dezember 2025 wurden die Agenturen gefragt, wie die unmittelbar anstehende Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 13,90 Euro ihrer Einschätzung nach die Entwicklung der Beschäftigtenzahl in ihrem Agenturbezirk beeinflussen wird. Diese Frage wurde getrennt für die Beschäftigung insgesamt, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die geringfügige Beschäftigung gestellt. Es standen jeweils fünf Antwortmöglichkeiten von „sehr negativ“ bis „sehr positiv“ zur Auswahl. Da die extremen Antworten „sehr negativ“ und „sehr positiv“ so gut wie nie vorkamen, wurden sie in den folgenden Auswertungen mit den Antworten „negativ“ beziehungsweise „positiv“ zusammengefasst.

Die Erhöhung von 2022 betraf deutlich mehr Beschäftigte als die Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015. Dennoch gab es 2022 – anders als 2015 – kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchteten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte gewesen sein, dass sich die Arbeitskräfteknappheit zwischenzeitlich massiv verschärft hatte (lesen Sie dazu den IAB-Kurzbericht 12/2023 von Mario Bossler und Martin Popp).

89 Prozent der Agenturen erwarten keine negativen Beschäftigungseffekte

Mittlerweile hat sich die Lage am Arbeitsmarkt nach drei Jahren Rezession allerdings deutlich verschlechtert. So hat der Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB klar nachgegeben. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation könnten Firmen auf die Kostensteigerung durch die Mindestlohnerhöhung stärker reagieren als in der Vergangenheit. Dies schlägt sich zum Teil in den im Dezember 2025 abgefragten Einschätzungen der Agenturen nieder.

Zwar erwartet mit 86 Prozent die überwiegende Mehrheit auch für die aktuell anstehende Erhöhung des Mindestlohns keine Auswirkungen auf die Beschäftigung insgesamt. Allerdings ist der Anteil der Agenturen, die negative Auswirkungen erwarten, mit 11 Prozent dreimal so hoch wie im Vorfeld der bislang letzten großen Erhöhung im Jahr 2022. Umgekehrt ist der Anteil der Agenturen, die positive Beschäftigungseffekte erwarten, von 5,2 auf 3 Prozent zurückgegangen (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt als Balkendiagramm den Anteil der Agenturbezirke, die positive, gar keine, sowie negative Effekte des Mindestlohns auf die Beschäftigung insgesamt erwarten, und zwar getrennt für drei verschiedene Zeitpunkte. Erstens, Dezember 2014, also im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns. Zweitens, August 2022, also vor der bislang letzten großen Erhöhung, sowie aktuell Dezember 2025 im Vorfeld der aktuellen Erhöhung auf 13,90 Euro.  

Die aktuellen Einschätzungen fallen im Vergleich zur Erhöhung 2022 also unter dem Strich etwas skeptischer aus, wenngleich weiterhin weniger skeptisch als unmittelbar vor Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Damals hatte immerhin ungefähr ein Fünftel der Agenturen Beschäftigungsverluste befürchtet. Seinerzeit überwogen die negativen Einschätzungen die positiven bei Weitem.

Der Anteil der Agenturen, die negative Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung befürchten, hat sich gegenüber 2022 von niedrigem Niveau aus verdreifacht

Die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet auch bezüglich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (78 %) und der geringfügigen Beschäftigung (70 %) keine Effekte der Mindestlohnerhöhung (siehe Abbildung 2). Allerdings erwarten immerhin 16 Prozent negative Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – dreimal so viele wie 2022 und genau so viele wie 2015.

Abbildung 2 zeigt in zwei Balkendiagrammen den Anteil der Agenturbezirke, die positive, gar keine, sowie negative Effekte des Mindestlohns auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einerseits sowie die geringfügige Beschäftigung andererseits erwarten, und zwar jeweils getrennt für drei verschiedene Zeitpunkte. Erstens, Dezember 2014, also im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns. Zweitens, August 2022, also vor der bislang letzten großen Erhöhung, sowie aktuell Dezember 2025 im Vorfeld der aktuellen Erhöhung auf 13,90 Euro.

Dagegen halten sich bezüglich der geringfügigen Beschäftigung die positiven und negativen Einschätzungen – ähnlich wie schon 2022 – mit rund 15 Prozent die Waage. Vor der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hatten hier die negativen Einschätzungen (22,5 %gleichstellung) die positiven (8,8 %) noch deutlich überwogen. Tatsächlich gab es  damals laut einer im Jahr 2020 erschienenen Studie von Mario Bossler und Hans-Dieter Gerner einen negativen Beschäftigungseffekt. Er fiel jedoch mit rund 60.000 Jobs recht moderat aus und blieb sehr deutlich unter den damals kursierenden Negativszenarien (einen aktuelleren Überblick zu den Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns geben Beitrag).

Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung treten positive und negative Einschätzungen häufiger auf als bei der Gesamtbeschäftigung, die mehr neutrale Einschätzungen aufweist. Besonders auffällig ist die deutlich höhere Zahl von positiven Einschätzungen bei der geringfügigen Beschäftigung. Dies kommt oft dadurch zustande, dass dieser positiven Einschätzung eine negative für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegenübersteht (8,7%).

Ein Grund für diese Antwortkombination könnte Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen sein. So ist die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro gestiegen – womit andererseits aber nur die prozentuale Steigerung des Mindestlohns nachvollzogen wurde. Auf dieselbe Konstellation geht die zweite größere Abweichung zurück, nämlich der höhere Anteil von negativen Einschätzungen bei der sozialversicherungspflichtigen gegenüber der gesamten Beschäftigung.

Darüber hinaus kommt es vor, dass Agenturen die sozialversicherungspflichtige und die gesamte Beschäftigung neutral einschätzen, die geringfügige aber negativ (8,1%) oder positiv (5,0%). In der Gesamteinschätzung überwiegt für die Agenturen in diesen Fällen offensichtlich die weitaus größere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dennoch ist zu beachten, dass diese neutralen Einschätzungen in den ersteren Fällen eine gewisse Tendenz zum Negativen und in den zweiteren zum Positiven hätten.

Die Agenturbezirke sind regional sehr unterschiedlich betroffen

Die wieder etwas skeptischere Einschätzung der Beschäftigungseffekte könnte durch das höhere Mindestlohnniveau und die insgesamt schwächere Arbeitsmarktentwicklung bedingt sein. Darauf deutet auch der regionale Vergleich hin: Die Betroffenheitsquote, also der Anteil derjenigen Beschäftigten, die bis vor kurzem weniger als 13,90 Euro verdient haben, schwankt je nach Region zwischen 2,9 Prozent und 7,1 Prozent (siehe Infokasten „Daten und Methoden“).

Arbeitsagenturen, die mit einer eher ungünstigen Beschäftigungsentwicklung vor Ort rechnen, sind in der Tat signifikant pessimistischer, was die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung sowohl auf die Beschäftigung insgesamt als auch auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Speziellen betrifft. Sie schätzen die erwarteten Effekte zudem desto skeptischer ein, je höher der Anteil der Personen vor Ort ist, die vorher weniger als 13,90 Euro je Stunde verdient haben. Bei den erwarteten Effekten auf die geringfügige Beschäftigung lässt sich hingegen kein signifikanter Zusammenhang feststellen.

Fazit

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsagenturen erwartet aufgrund der jüngsten Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro keine Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland. Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden etwas häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte. Insgesamt überwiegen bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die negativen die positiven Einschätzungen deutlich (16,4 % versus 5,6 %). Bei der geringfügigen Beschäftigung halten sich die Einschätzungen dagegen die Waage.

Damit fallen die aktuellen Einschätzungen zu den Effekten der Mindestlohnerhöhung etwas skeptischer aus als noch 2022 bei der bislang letzten größeren Erhöhung. Mittlerweile leidet der Arbeitsmarkt unter einer seit nunmehr über drei Jahren andauernden konjunkturellen Flaute. Zudem ist die Arbeitskräfteknappheit nicht mehr so ausgeprägt wie vor drei Jahren, und das Mindestlohnniveau ist höher.

Wenngleich die große Mehrheit der Agenturen nach wie vor keine Effekte der Mindestlohnerhöhung erwartet, ist daher nicht auszuschließen, dass die jüngste Mindestlohnerhöhung diesmal insbesondere in Regionen mit besonders schlechter wirtschaftlicher Lage und überproportional hoher Betroffenheit zumindest moderat negative Beschäftigungseffekte haben könnte.

In aller Kürze

  • Zum 1. Januar 2026 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 8,4 Prozent. Parallel erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs.
  • Laut einer Befragung der 150 Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit erwartet die große Mehrheit keine Beschäftigungseffekte.
  • Wenn Effekte erwartet werden, überwiegen die negativen Einschätzungen, insbesondere für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Bei sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung werden häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den beiden Beschäftigungsformen hindeuten könnte.
  • Agenturbezirke, die einen schlechteren Beschäftigungsausblick melden oder deren lokale Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung höher ist, erwarten tendenziell negativere Effekte der Mindestlohnerhöhung.

Daten und Methoden

Für die regionale Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung ziehen wir als Näherung den Anteil der Personen, die weniger als 13,90 Euro je Stunde verdienen, an allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im jeweiligen Agenturbezirk heran. Als Datengrundlage dient die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Wir greifen auf Vollzeitbeschäftigte zurück, weil für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte keine Information über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden vorliegt und somit keine Aussage über den Stundenlohn getroffen werden kann. Für die Einschätzung des Arbeitsmarktes vor Ort ziehen wir die Antworten aus der Frage zur Beschäftigungsentwicklung in den kommenden drei Monaten heran, welche Grundlage von Komponente B des IAB-Arbeitsmarktbarometers ist.

Literatur

Bossler, Mario; Fitzenberger, Bernd (2024): Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt? In: A. Wambach, R. Riphahn, F. Breyer, K. Schmidt & G. Weizsäcker (Hrsg.) (2024): Wirtschaft verstehen, Zukunft gestalten, S. 112–119.

Bossler, Mario; Popp, Martin (2023): Arbeitsmarktanspannung aus beruflicher und regionaler Sicht: Die steigende Knappheit an Arbeitskräften bremst das Beschäftigungswachstum. IAB-Kurzbericht Nr. 12.

Bossler, Mario; Gerner, Hans-Dieter (2020): Employment Effects of the New German Minimum Wage – Evidence from Establishment-level Micro Data. Industrial and Labor Relations Review, 73(5), S. 1070–1094.

Gartner, Hermann; Resch, Bajai; Weber, Enzo (2025): Der neue IAB-Lohnmonitor beleuchtet die aktuelle Lohnentwicklung in Deutschland. IAB-Forschungsbericht Nr. 21.

Gürtzgen, Nicole; Popp, Martin;  Commentz, Antonia (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. IAB-Kurzbericht Nr. 15.

Hutter, Christian; Weber, Enzo; Schmidt, Katrin; Delfs, Silke (2013): Neuer Frühindikator für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit: Startschuss für das IAB-Arbeitsmarktbarometer. IAB-Kurzbericht Nr. 20.

Hutter, Christian; Weber, Enzo (2016): Befragung der Arbeitsagenturen zu Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte Nr. 26.

Hutter, Christian; Weber, Enzo (2022): Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung. In: IAB-Forum, 13.9.2022.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260122.01

Hutter, Christian; Weber, Enzo (2026): Wie die Arbeitsagenturen die Beschäftigungseffekte der jüngsten Mindestlohnerhöhung einschätzen, In: IAB-Forum 27. Januar 2026, https://iab-forum.de/wie-die-arbeitsagenturen-die-beschaeftigungseffekte-der-juengsten-mindestlohnerhoehung-einschaetzen/, Abrufdatum: 27. January 2026

 

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