Arbeitsuchende sind nach § 15 SGB III Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Er enthält auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden.
Im Personenkreis der Berechtigten nach SGB II sind dies insbesondere die voll erwerbstätigen Arbeitnehmer, die wegen geringen Einkommens einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten. Diese müssen sich grundsätzlich für die Aufnahme von besser bezahlten Tätigkeiten zur Verfügung stellen.
21. Februar 2017
Arbeitsuchende
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